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today14. August 2025 955 111 5
© Foto: FF24.NEWS / Jan Schirrholz
René Wilke (SPD) im Gespräch mit der Oderwelle.
Das geht aus dem nun veröffentlichten Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes hervor, den das Innenministerium heute online gestellt hat. Innenminister René Wilke (parteilos) und Verfassungsschutzchef Dr. Wilfried Peters erläuterten die Entscheidung und deren Hintergründe am Donnerstag in Potsdam.
Die Veröffentlichung wurde möglich, nachdem der Landesverband seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstufung zurückgezogen hatte. Damit konnten die detaillierten Belege des Verfassungsschutzes erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Innenminister René Wilke betonte die Bedeutung der Offenlegung:
„Transparenz ist das Gebot der Stunde. (…) Im Handeln der AfD wird zunehmend deutlich, dass sie auf einem Kurs ist, den demokratischen Staat und seine Institutionen zerstören zu wollen.“
Wilke verwies auf zahlreiche Äußerungen führender AfD-Vertreter, die diesen verfassungsfeindlichen Kurs untermauerten. Ziel des Innenministeriums sei es, „mit allen rechtsstaatlichen Mitteln“ gegen diesen Weg vorzugehen. Die nun erfolgte Einstufung und die Veröffentlichung der Belege bezeichnete er als „wichtigen Schritt“.
Auch Verfassungsschutzchef Dr. Wilfried Peters machte die Gründe für die scharfe Bewertung deutlich:
„Die AfD Brandenburg ist in hohem Maße fremdenfeindlich und zum Teil rassistisch. Die Partei vertritt einen ethnokulturellen Volksbegriff, der Menschen ausschließt und diskriminiert.“
Zudem gebe es „gravierende Äußerungen von AfD-Funktionären“, die als direkte Kampfansage gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen seien. Der Einstufungsvermerk enthalte umfangreiche Zitate, die Verstöße gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip belegen.

Das Innenministerium stellt klar: Trotz der klaren Gesamtbewertung seien nicht alle Mitglieder der AfD Brandenburg automatisch Rechtsextremisten. Die Beurteilung hänge immer von den individuellen Verhaltensweisen und Äußerungen ab.
Auch Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme der Partei geben, seien nicht per se rechtsextremistisch. „Allein die Entscheidung, eine rechtsextremistische Partei zu wählen, macht noch keinen Rechtsextremisten“, heißt es in der Erklärung.

Die Einstufung könnte auch Folgen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst haben. Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, sich klar zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen. Bei Verstößen drohen disziplinarische oder arbeitsrechtliche Maßnahmen – abhängig von Stellung und Aufgabenbereich. Brandenburg wendet dabei ähnliche Maßstäbe wie Bund und andere Länder an.
Mit der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ kann der Verfassungsschutz Brandenburg nachrichtendienstliche Mittel effektiver und einfacher einsetzen. Diese müssen jedoch weiterhin verhältnismäßig bleiben.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurden einige Passagen im Einstufungsvermerk geschwärzt. Das Dokument steht auf der Website des Innenministeriums zum Download bereit: mik.brandenburg.de/einstufungsvermerk_afd
Geschrieben von: MK
AfD Brandenburg Innenministerium Rechtsextremismus René Wilke Verfassungsschutz Wilfried Peters
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