Listeners:
Top-Hörer:
play_arrow
91.7 ODERWELLE Frankfurts Stadtradio
play_arrow
Schrade im Oderwelle-Sonntagsbrunch: „Jetzt muss wieder Sacharbeit im Mittelpunkt stehen“ 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Kleistforum feiert 25 Jahre: Rückblick, Ausblick und die Seele eines Hauses 25 Jahre Kleistforum: Ein Rückblick und Ausblick mit Florian Vogel
play_arrow
FC Union Frankfurt vor schwieriger Auswärtsaufgabe in Fürstenwalde FC Union Frankfurt (Oder) Spieler Gero Köhler im Gespräch mit der Oderwelle
play_arrow
El Kellerico steht bevor!
play_arrow
«Stadtbild»-Debatte geht weiter 91.7 ODERWELLE
play_arrow
FC Union vor Doppel-Heimspiel: Pokal gegen Ziltendorf, Liga-Kracher gegen Fürstenwalde 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Union Frankfurt startet nach holpriger Vorbereitung in die neue Saison Sandro Jahn im Gespräch mit 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Brandenburger Innenministerium bedauert polnische Grenzkontrollen
play_arrow
Podcast: Frank Ecker von der Handwerkskammer im Oderwelle-Gespräch zum Gründertag 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Alles oder nichts: Stadtderby in Frankfurt (Oder) 91.7 ODERWELLE
© Foto: Tobias Tanzyna
Désirée Schrade (CDU)
play_arrow
EIL: Désirée Schrade verliert mit sofortiger Wirkung Vorsitz der Stadtverordnetenversammlung MK
Der Kreiswahlleiter sieht die Wählbarkeit der Stadtverordnetenvorsitzenden Désirée Schrade (CDU) nicht mehr als gegeben an. Das teilte Schrade soeben gegenüber dem Frankfurter Stadtradio 91.7 ODERWELLE mit. Nach ihren Angaben soll dies mit Zustellung des entsprechenden Bescheids zum sofortigen Verlust ihres Mandats führen.
Gegen die Entscheidung will Schrade Einspruch einlegen. Über diesen soll nach ihren Angaben die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 2. Juli entscheiden.

Hintergrund ist die Frage, ob Schrade die Voraussetzungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes hinsichtlich ihres Wohnsitzes weiterhin erfüllt. Nach ihrer Darstellung habe der Kreiswahlleiter ihr in einem Telefonat erklärt, dass er eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam aus dem Jahr 2025 in seinem Fall nicht berücksichtigen werde. Das Gericht habe damals entschieden, dass eine Person im Sinne des Kommunalwahlrechts mehrere ständige Wohnsitze haben könne und die Wählbarkeit anhand einer Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Lebensverhältnisse zu beurteilen sei.
Schrade beruft sich auf dieses Urteil und erklärt, die Voraussetzungen ihrer Wählbarkeit lägen weiterhin vor. Sie betont, ihr Hauptwohnsitz befinde sich nach wie vor in Frankfurt (Oder). Darüber hinaus bestünden unverändert enge berufliche, kommunalpolitische, gesellschaftliche und familiäre Bindungen zur Stadt. Frankfurt (Oder) sei weiterhin ein wesentlicher Mittelpunkt ihres Lebens.

Die CDU-Politikerin kritisiert, dass eine aktuelle und rechtskräftige Gerichtsentscheidung nach ihrer Auffassung keine Berücksichtigung finden solle. In einem Rechtsstaat dürften rechtskräftige Urteile nicht unbeachtet bleiben, nur weil deren Ergebnis einzelnen Beteiligten nicht gefalle, erklärte Schrade.
Eine Stellungnahme des Kreiswahlleiters lag zunächst nicht vor. Mehr dazu im Programm von 91.7 ODERWELLE – Frankfurts Stadtradio www.oderwelle.de/live
Geschrieben von: MK
Deserée Schrade Frankfurt (Oder) Kommunalwahlgesetz Stadtverordnetenversammlung
Foto: Boris Breuer
Foto: Jens Doerre
Foto: publiks

© Foto: Matthias Kayales
© Foto: MUV
© Foto: Stadtwerke Frankfurt (Oder)
© Foto: FF24.NEWS
© Foto: Frankfurter Radsportclub 90 e.V.
Copyright © 2026 by 91.7 ODERWELLE - Frankfurts Stadtradio | eagle Broadcast Brandenburg GmbH