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EIL: Désirée Schrade verliert mit sofortiger Wirkung Vorsitz der Stadtverordnetenversammlung

today18. Juni 2026 5807 108 5

Hintergrund
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    EIL: Désirée Schrade verliert mit sofortiger Wirkung Vorsitz der Stadtverordnetenversammlung MK

Kreiswahlleiter sieht Wählbarkeit von Schrade nicht mehr gegeben

Der Kreiswahlleiter sieht die Wählbarkeit der Stadtverordnetenvorsitzenden Désirée Schrade (CDU) nicht mehr als gegeben an. Das teilte Schrade soeben gegenüber dem Frankfurter Stadtradio 91.7 ODERWELLE mit. Nach ihren Angaben soll dies mit Zustellung des entsprechenden Bescheids zum sofortigen Verlust ihres Mandats führen.

Gegen die Entscheidung will Schrade Einspruch einlegen. Über diesen soll nach ihren Angaben die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 2. Juli entscheiden.

Désirée Schrade, Kreisvorsitzende der CDU Frankfurt (Oder)
© Foto: Matthias Kayales Désirée Schrade, Kreisvorsitzende der CDU Frankfurt (Oder)

Hintergrund ist die Frage, ob Schrade die Voraussetzungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes hinsichtlich ihres Wohnsitzes weiterhin erfüllt. Nach ihrer Darstellung habe der Kreiswahlleiter ihr in einem Telefonat erklärt, dass er eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam aus dem Jahr 2025 in seinem Fall nicht berücksichtigen werde. Das Gericht habe damals entschieden, dass eine Person im Sinne des Kommunalwahlrechts mehrere ständige Wohnsitze haben könne und die Wählbarkeit anhand einer Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Lebensverhältnisse zu beurteilen sei.

Schrade beruft sich auf dieses Urteil und erklärt, die Voraussetzungen ihrer Wählbarkeit lägen weiterhin vor. Sie betont, ihr Hauptwohnsitz befinde sich nach wie vor in Frankfurt (Oder). Darüber hinaus bestünden unverändert enge berufliche, kommunalpolitische, gesellschaftliche und familiäre Bindungen zur Stadt. Frankfurt (Oder) sei weiterhin ein wesentlicher Mittelpunkt ihres Lebens.

Désirée Schrade (CDU) im Gespräch mit 91.7 ODERWELLE.
© Foto: Jan Schirrholz Désirée Schrade (CDU) im Gespräch mit 91.7 ODERWELLE.

Die CDU-Politikerin kritisiert, dass eine aktuelle und rechtskräftige Gerichtsentscheidung nach ihrer Auffassung keine Berücksichtigung finden solle. In einem Rechtsstaat dürften rechtskräftige Urteile nicht unbeachtet bleiben, nur weil deren Ergebnis einzelnen Beteiligten nicht gefalle, erklärte Schrade.

Eine Stellungnahme des Kreiswahlleiters lag zunächst nicht vor. Mehr dazu im Programm von 91.7 ODERWELLE – Frankfurts Stadtradio www.oderwelle.de/live

Geschrieben von: MK

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