Regionalreport

Gericht stoppt Zurückweisung von Asylsuchenden in Frankfurt (Oder)

today2. Juni 2025 508

Hintergrund
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Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen in Frankfurt (Oder) ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig.

Drei somalische Staatsangehörige, die Anfang Mai mit dem Zug aus Polen einreisten und am Bahnhof in Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei aufgegriffen und noch am selben Tag zurückgewiesen wurden, hatten erfolgreich gegen die Maßnahme geklagt.

Das Gericht stellte klar: Wer auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußert, darf nicht ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens abgeschoben werden. Die Begründung der Beamten, es habe sich um eine Einreise aus einem sicheren Drittstaat gehandelt, ließ das Gericht nicht gelten. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, das Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit innerhalb der EU einzuleiten.

Ein Berufungsverfahren ist ausgeschlossen – die Entscheidung ist unanfechtbar und hat damit Signalwirkung, insbesondere für grenznahe Städte wie Frankfurt (Oder), wo solche Fälle künftig sensibler zu behandeln sind.

Geschrieben von: MK

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