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© Foto: Jan Schirrholz
Archiv: René Wilke
Der Vorfall hatte für Aufsehen gesorgt, da die Familie trotz eines in letzter Minute gestellten Eilantrags abgeschoben wurde.
Innenminister René Wilke (parteilos) betonte, dass die zuständigen Behörden nach aktuellem Kenntnisstand korrekt gehandelt hätten. Die Ausländerbehörde des Landkreises Uckermark hatte die Ausreisepflicht festgestellt, nachdem der Asylantrag der Familie wegen offensichtlicher Unbegründetheit abgelehnt worden war. Trotz angebotener Hilfen habe sich die Familie geweigert, freiwillig auszureisen, sodass letztlich eine Abschiebung eingeleitet wurde.
Kritik entzündete sich daran, dass der Eilantrag gegen die Abschiebung zu spät kommuniziert wurde. Die zuständigen Stellen – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die zentrale Ausländerbehörde (ZABH) – erfuhren erst davon, als das Flugzeug bereits startete. Der gerichtliche Beschluss, der die Abschiebung eigentlich gestoppt hätte, erreichte die Behörden erst nach der Landung in Bagdad.
Wilke zeigte Verständnis für die öffentliche Betroffenheit und kündigte an, die Abläufe aufarbeiten zu lassen. Zugleich kündigte er an, sich für eine Rückholung der Familie einzusetzen, sollte die gerichtliche Entscheidung Bestand haben. Dafür müsse jedoch der Bund die notwendigen Reisepapiere ausstellen und den Beschluss des Verwaltungsgerichts anerkennen.
Hintergrund:
Der Fall verdeutlicht die teils komplexen und zeitkritischen Abläufe bei Abschiebungen. Besonders in humanitär sensiblen Fällen steht die Verwaltung vor der Herausforderung, rechtsstaatliches Handeln mit Einzelfallsensibilität zu vereinbaren. Der Fall könnte auch politische Debatten über die Praxis von Rückführungen in den Irak neu anstoßen.
Geschrieben von: MK
Abschiebung Brandenburg Innenminister René Wilke Uckermark
Foto: Jens Doerre
Foto: publiks
Foto: Marie Liebig

© Foto: Matthias Kayales
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© Foto: Stadtwerke Frankfurt (Oder)
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