Landkreis Märkisch Oderland (MOL)

Maul- und Klauenseuche: Verbot von Tiertransporten in der Schutzzone besteht weiterhin

today21. Januar 2025 31

Hintergrund
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Auch wenn die Eilverordnung zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche des Landes Brandenburg – in der unter anderem das sogenannte „Verbringungsverbot“ geregelt wurde – außer Kraft getreten ist, gelten weiterhin die Bestimmungen der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche des Landkreises Märkisch-Oderland vom 10. Januar 2025.

Demnach ist das Transportieren von Tieren und tierischen Erzeugnissen in und aus der Schutz- und Überwachungszone weiterhin nicht erlaubt, darauf hat der Landkreis Märkisch-Oderland am Dienstag hingewiesen.

Geschrieben von: MK

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