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Die Regelungen seien zwar ein Eingriff in Grundrechte gewesen, hätten jedoch dem Schutz von Leben und Gesundheit gedient, so die Richterinnen und Richter am Freitag. Zudem habe es Abmilderungen gegeben: Während der Pausen im Freien, im Sportunterricht und beim Lüften der Klassenräume mussten keine Masken getragen werden.
Auch die Testpflicht sei zumutbar gewesen, da die Tests zu Hause durchgeführt werden konnten. Schülerinnen und Schüler ohne negativen Test durften digital am Unterricht teilnehmen. Das Gericht ließ keine Revision zu, eine Beschwerde ist jedoch möglich.
Die Regelungen waren im Frühjahr 2021 als Teil der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt worden. Ziel war es, Infektionen in Schulen zu verhindern und den Präsenzunterricht trotz hoher Ansteckungszahlen weitgehend aufrechtzuerhalten.
Gegen die Vorschriften gab es damals Kritik, insbesondere von Eltern und einigen politischen Gruppen, die sie als unverhältnismäßig ansahen.
Geschrieben von: MK
Corona COVID-19 Maskenpflicht Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) Schulen
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