Politik

Pflegereform sorgt weiter für Kritik: Brandenburg und Frankfurt fordern Kurskorrektur

today25. August 2026 1054 1 5

Hintergrund
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Gesundheitsminister René Wilke begrüßt Kehrtwende bei Rentenpunkten für pflegende Angehörige – Oberbürgermeister Axel Strasser warnt vor zusätzlichen Belastungen für Kommunen

Die geplante Reform der Pflegeversicherung steht weiter in der Kritik. Auch in Brandenburg werden zentrale Punkte des Vorhabens kritisch bewertet. Während Gesundheitsminister René Wilke (SPD) die angekündigte Kehrtwende bei den Rentenpunkten für pflegende Angehörige begrüßt, warnt Frankfurts Oberbürgermeister Axel Strasser (parteilos) vor zusätzlichen finanziellen Belastungen für Kommunen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte am Dienstag angekündigt, dass die ursprünglich geplante Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige offenbar nicht weiterverfolgt werden soll. Für Wilke ist das ein wichtiges Signal. Gleichzeitig macht der Brandenburger Gesundheitsminister deutlich, dass aus seiner Sicht noch weitere Bestandteile der geplanten Reform überprüft werden müssen.

Wilke begrüßt Kehrtwende bei pflegenden Angehörigen

In einer seiner ersten öffentlichen Äußerungen als Bundesgesundheitsminister hatte Linnemann pflegende Angehörige als „Alltagshelden Deutschlands“ bezeichnet. Gleichzeitig stellte er in Aussicht, auf die geplante Schlechterstellung bei der rentenrechtlichen Anerkennung ihrer Pflegearbeit zu verzichten.

René Wilke begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

„Ich begrüße diese Kehrtwende des neuen Bundesgesundheitsministers“, erklärte der Brandenburger Gesundheitsminister. Die Unterstützung pflegender Angehöriger sei auch für Brandenburg von zentraler Bedeutung.

René Wilke (SPD) im Gespräch mit der Oderwelle.
© Foto: FF24.NEWS / Jan Schirrholz René Wilke (SPD) im Gespräch mit der Oderwelle.

Das Land setzt bereits seit Jahren auf den sogenannten „Pakt für Pflege“. Ziel ist es, Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Umfeld zu ermöglichen. Dazu gehören nach Angaben des Ministeriums präventive und begleitende Angebote ebenso wie Maßnahmen, die Pflegebedürftigkeit möglichst vermeiden oder hinauszögern sollen.

Für Wilke passt eine Benachteiligung pflegender Angehöriger nicht zu diesem Ansatz. Familienmitglieder, die Pflege übernehmen, seien ein wichtiger Bestandteil der Versorgung und müssten entsprechend unterstützt werden.

„Pakt für Pflege“ als Vorbild

Brandenburg verfolgt mit seinem „Pakt für Pflege“ einen Ansatz, bei dem die Unterstützung möglichst früh einsetzen soll. Menschen sollen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Gleichzeitig sollen Angehörige und lokale Unterstützungsstrukturen gestärkt werden.

Wilke sieht deshalb in der angekündigten Kurskorrektur des Bundes die Chance, die geplante Pflegereform stärker an diesen Zielen auszurichten.

„Wenn wir jetzt auch über weitere geplante Elemente sprechen, die diesem Ansatz entgegenstehen, kann das vielleicht doch noch eine gelungene Reform werden“, so der Minister.

Damit verbindet Wilke seine Zustimmung zur Kehrtwende zugleich mit einer Forderung nach weiteren Änderungen. Eine Reform dürfe nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt möglicher Einsparungen betrachtet werden.

„Veränderungen, die nur darauf zielen, Geld zu sparen bzw. Kosten den Bürgerinnen und Bürgern aufzuerlegen, verdienen nicht die Bezeichnung als Reform“, kritisiert Wilke.

Oberbürgermeister Axel Strasser (parteilos)
© Foto: Jan Schirrholz Oberbürgermeister Axel Strasser (parteilos)

Frankfurter Oberbürgermeister warnt vor Belastung der Kommunen

Auch Frankfurts Oberbürgermeister Axel Strasser (parteilos) sieht erheblichen Änderungsbedarf. Er unterstützt die Forderung des Deutschen Städtetages, den derzeit vorliegenden Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes grundlegend zu überarbeiten.

Strasser warnt insbesondere davor, dass finanzielle Probleme der Pflegeversicherung auf Pflegebedürftige, deren Angehörige und letztlich auf die Kommunen verlagert werden könnten.

„Eine Reform der Pflegeversicherung ist notwendig. Sie darf aber nicht dazu führen, dass die finanziellen Probleme des Systems auf Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und letztlich auf die Kommunen verlagert werden“, erklärte Strasser.

Aus Sicht des Oberbürgermeisters besteht dabei vor allem bei der kommunal finanzierten „Hilfe zur Pflege“ ein erhebliches Risiko.

Kommunen fürchten steigende Sozialausgaben

Der Deutsche Städtetag kritisiert den vorliegenden Referentenentwurf unter anderem deshalb, weil bestimmte Änderungen zu höheren Ausgaben der Kommunen führen könnten.

Ein mögliches Szenario: Müssen Pflegebedürftige künftig höhere Eigenanteile über einen längeren Zeitraum selbst tragen und können diese Kosten nicht aufbringen, könnten zusätzliche Ansprüche auf die kommunale „Hilfe zur Pflege“ entstehen.

Damit würden Kosten, die nach Ansicht der Kommunen eigentlich durch die Pflegeversicherung getragen werden sollten, zunehmend bei Städten und Gemeinden landen.

„Damit werden Kosten, die eigentlich vom System der Pflegeversicherung übernommen werden sollten, auf die kommunale Ebene verschoben“, warnt Strasser. Gerade für Kommunen mit ohnehin angespannten Haushalten sei das keine tragfähige Lösung.

Wie stark die kommunalen Belastungen bereits gestiegen sind, zeigen Zahlen des Deutschen Städtetages. Bundesweit erhöhten sich die Ausgaben für die „Hilfe zur Pflege“ zwischen 2014 und 2024 von 3,5 auf 5,3 Milliarden Euro. Zuletzt lagen die jährlichen Steigerungsraten bei mehr als 20 Prozent.

Aus Sicht Strassers müssen Bund und Länder deshalb dafür sorgen, dass die Kommunen von weiter steigenden Sozialausgaben entlastet werden.

Häusliche Pflege soll gestärkt werden

Neben den finanziellen Auswirkungen rückt Strasser auch die konkrete Versorgungssituation in den Mittelpunkt. Gerade die häusliche und ambulante Pflege müsse bei der weiteren Beratung des Gesetzes stärker berücksichtigt werden.

Pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste seien tragende Säulen des Versorgungssystems. Das gelte insbesondere für Städte und Regionen mit einer älter werdenden Bevölkerung.

„Gerade in einer Stadt mit einer älter werdenden Bevölkerung müssen wir alles daransetzen, diese Strukturen zu erhalten und zu stärken“, betont Strasser.

Eine Reform dürfe nicht dazu führen, dass die häusliche Pflege erschwert werde oder ambulante Pflegedienste zusätzlichen Belastungen ausgesetzt würden. Andernfalls könnte sich auch der bereits bestehende Fachkräftemangel in der Pflege weiter verschärfen.

Damit zeigt Strasser Verständnis für die Sorgen von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Beschäftigten und Pflegediensten, die sich gegen Teile der geplanten Reform wenden.

Protest vor dem Frankfurter Rathaus

In Frankfurt (Oder) soll die Kritik an den Reformplänen am Mittwoch auch öffentlich sichtbar werden. Für 13 Uhr ist vor dem Rathaus eine Protestaktion angekündigt.

Strasser selbst wird daran nicht teilnehmen können. Nach Angaben der Stadt stehen dem Oberbürgermeister bereits bestehende terminliche Verpflichtungen im Weg. Vertreter der Stadtverwaltung sollen jedoch bei der Protestaktion anwesend sein.

Strasser betont ausdrücklich, dass seine Abwesenheit nicht als Distanzierung von den Anliegen der Pflegebranche verstanden werden soll.

„Ich halte es für richtig, dass diese Sorgen öffentlich artikuliert werden“, erklärte der Oberbürgermeister.

Gleichzeitig will die Stadt ihre Interessen gegenüber Bund und Land deutlich vertreten. Pflegebedürftige und Angehörige müssten geschützt, die pflegerischen Versorgungsstrukturen gesichert und zusätzliche finanzielle Belastungen der Kommunen verhindert werden.

Unterschiedliche Schwerpunkte, gemeinsame Kritik

Die Aussagen von Wilke und Strasser setzen unterschiedliche Schwerpunkte, gehen aber in eine ähnliche Richtung: Die Pflegereform müsse grundlegend darauf überprüft werden, ob sie Pflegebedürftige, Angehörige und bestehende Versorgungsstrukturen tatsächlich stärkt.

Während Wilke vor allem die Unterstützung pflegender Angehöriger und den Erhalt der Pflege im eigenen Umfeld hervorhebt, richtet Strasser den Blick zusätzlich auf die Finanzierung und die Folgen für die kommunalen Haushalte.

Die angekündigte Abkehr von der Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige wird dabei als positives Signal gewertet. Gleichzeitig bleibt die grundsätzliche Kritik an weiteren Teilen der Reform bestehen.

Für Wilke ist entscheidend, dass eine Reform nicht lediglich Einsparungen bringt. Für Strasser wiederum darf die Finanzierung der Pflegeversicherung nicht dazu führen, dass die Kosten zunehmend bei den Kommunen landen.

Beide Positionen machen damit deutlich: Die Diskussion über die Zukunft der Pflegeversicherung ist auch in Brandenburg längst auf der kommunalen und regionalen Ebene angekommen. Entscheidend wird sein, welche Änderungen die Bundesregierung am Gesetzentwurf tatsächlich vornimmt und ob die Interessen von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Pflegekräften, Pflegediensten und Kommunen im weiteren Gesetzgebungsverfahren ausreichend berücksichtigt werden.

Geschrieben von: MK

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