Brandenburg

Schrade legt Einspruch gegen Aberkennung ihrer Wählbarkeit ein

today21. Juni 2026 496 6

Hintergrund
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Nach Aberkennung der Wählbarkeit: Schrade legt Einspruch ein

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder), Désirée Schrade (CDU), hat Einspruch gegen den Bescheid des Kreiswahlleiters eingelegt, mit dem ihre Wählbarkeit für das Stadtparlament aberkannt wurde. Das geht aus einem Schreiben hervor, das Schrade am Sonntag an den Kreiswahlleiter übermittelt hat.

Zugleich beantragt die CDU-Politikerin, die sofortige Vollziehung des Bescheids auszusetzen. Damit soll verhindert werden, dass sie ihr Mandat bereits vor einer Entscheidung über ihren Einspruch verliert. Nach Schrades Auffassung soll zunächst die Stadtverordnetenversammlung über den Einspruch beraten und entscheiden.

Schrade verweist auf Wohnsitz und Gerichtsurteil

In ihrer ausführlichen Begründung hält Schrade daran fest, die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz weiterhin zu erfüllen. Sie verweist darauf, dass sich ihr melderechtlicher Hauptwohnsitz in Frankfurt (Oder) befinde und die Stadt weiterhin den Schwerpunkt ihrer beruflichen, kommunalpolitischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse bilde.

Zur Untermauerung ihrer Rechtsauffassung beruft sich Schrade erneut auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam aus dem Jahr 2025. Danach könne eine Person kommunalwahlrechtlich mehrere ständige Wohnsitze haben, wenn die tatsächlichen Lebensverhältnisse dies rechtfertigten. Nach ihrer Auffassung sei diese Rechtsprechung auf ihren Fall anzuwenden.

Zudem führt sie an, dass sich ihre Bindungen an Frankfurt (Oder) seit der Kommunalwahl 2024 sogar noch verstärkt hätten. Als Beispiele nennt sie unter anderem den Hauptwohnsitz in der Stadt, die Schule und Vereinsmitgliedschaften ihrer Tochter, ihre kommunalpolitische Tätigkeit sowie den beruflichen und ehrenamtlichen Bezug ihres Ehemanns zu Frankfurt (Oder).

Entscheidung soll die Stadtverordnetenversammlung treffen

Nach Angaben Schrades soll die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 2. Juli über den Einspruch entscheiden. Die CDU-Politikerin argumentiert, dass bis dahin keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollten. Andernfalls würde sich nach ihrer Auffassung die Sitzverteilung im Stadtparlament bereits vor Abschluss des Einspruchsverfahrens verändern und die CDU-Fraktion zunächst ein Mandat verlieren.

Der Kreiswahlleiter hatte zuvor festgestellt, dass Schrade die Voraussetzungen der jederzeitigen Wählbarkeit nicht mehr erfülle. Nach Schrades Darstellung soll dies zum sofortigen Verlust ihres Mandats führen. Sie weist diese Auffassung zurück und hält die Entscheidung für rechtsfehlerhaft.

Geschrieben von: MK

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