Listeners:
Top-Hörer:
play_arrow
91.7 ODERWELLE Frankfurts Stadtradio
play_arrow
50 Jahre Oderhähne: Daniel Heinz blickt auf fünf Jahrzehnte Kabarett in Frankfurt (Oder) 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Kati Karney im Sonntagsbrunch: „Die Musik war immer da“ 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Energiewende in Frankfurt (Oder): Zwischen Wärmeversorgung und Widerstand in Güldendorf 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Museum Viadrina: Geschichte als Brücke zwischen Frankfurt und Polen 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Ein Supermarkt zieht um: Sven Habermann im Sonntagsbrunch der Oderwelle 91.7 ODERWELLE Sonntagsbrunch
play_arrow
Nach CSD-Anschlag in Berlin: Theologe René Pachmann ruft zu Zusammenhalt und Menschlichkeit auf 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Schrade im Oderwelle-Sonntagsbrunch: „Jetzt muss wieder Sacharbeit im Mittelpunkt stehen“ 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Kleistforum feiert 25 Jahre: Rückblick, Ausblick und die Seele eines Hauses 25 Jahre Kleistforum: Ein Rückblick und Ausblick mit Florian Vogel
play_arrow
FC Union Frankfurt vor schwieriger Auswärtsaufgabe in Fürstenwalde FC Union Frankfurt (Oder) Spieler Gero Köhler im Gespräch mit der Oderwelle
play_arrow
El Kellerico steht bevor!
today30. Dezember 2024 1495 1
© Foto: Matthias Kayales
Wie zu Zeiten des «Kalten Kriegs»: Grenzkontrollen an der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder)
Vom Straßenraum der Slubicer Straße, zu dem auch der Gehweg gehört, sowie den benachbarten Freiflächen darf kein Silvesterfeuerwerk gezündet und abgebrannt werden, wie die Stadtverwaltung heute der Oderwelle mitteilte.
Nur am 31. Dezember und am 1. Januar eines Jahres ist es Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt, handelsübliches Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Diese grundsätzliche Erlaubnis ist jedoch räumlich eingeschränkt.
Laut einer bundesweit geltenden Regelung ist es auch verboten, pyrotechnische Gegenstände, also auch das handelsübliche Silvesterfeuerwerk, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen.
Wer vor dem 31. Dezember oder nach dem 1. Januar Silvesterfeuerwerk abbrennt bzw. es an diesen Tagen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie z. B. der Kontrollstelle Stadtbrücke tut oder das erforderliche Alter dafür noch nicht erreicht hat, handelt ordnungswidrig.
Solche Ordnungswidrigkeiten können auf der Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in Verbindung mit dem Sprengstoffgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Geschrieben von: MK
Böllerverbotszone Bundespolizei Feuerwerk Frankfurt (Oder) Grenzkontrollpunkt Silvesternacht
today16. Oktober 2026 372 14
Foto: publiks
Foto: Marie Liebig
Foto: Tine&Paul Bossenmaier

© Foto: ALCARO Invest GmbH
© Foto: SocialMedia
© Foto: SocialMedia / FF24.NEWS
© Foto: FF24.NEWS
© Foto: Kaenguruh Production Konzertagentur GmbH
Copyright © 2026 by 91.7 ODERWELLE - Frankfurts Stadtradio | eagle Broadcast Brandenburg GmbH