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today30. Dezember 2024 1340 1
© Foto: Matthias Kayales
Wie zu Zeiten des «Kalten Kriegs»: Grenzkontrollen an der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder)
Vom Straßenraum der Slubicer Straße, zu dem auch der Gehweg gehört, sowie den benachbarten Freiflächen darf kein Silvesterfeuerwerk gezündet und abgebrannt werden, wie die Stadtverwaltung heute der Oderwelle mitteilte.
Nur am 31. Dezember und am 1. Januar eines Jahres ist es Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt, handelsübliches Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Diese grundsätzliche Erlaubnis ist jedoch räumlich eingeschränkt.
Laut einer bundesweit geltenden Regelung ist es auch verboten, pyrotechnische Gegenstände, also auch das handelsübliche Silvesterfeuerwerk, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen.
Wer vor dem 31. Dezember oder nach dem 1. Januar Silvesterfeuerwerk abbrennt bzw. es an diesen Tagen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie z. B. der Kontrollstelle Stadtbrücke tut oder das erforderliche Alter dafür noch nicht erreicht hat, handelt ordnungswidrig.
Solche Ordnungswidrigkeiten können auf der Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in Verbindung mit dem Sprengstoffgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Geschrieben von: MK
Böllerverbotszone Bundespolizei Feuerwerk Frankfurt (Oder) Grenzkontrollpunkt Silvesternacht
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