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Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) hat sich am Donnerstagabend mit deutlicher Mehrheit gegen die Entscheidung des Kreiswahlleiters gestellt und den Einspruch der Stadtverordnetenvorsitzenden Désirée Schrade (CDU) bestätigt. Damit bleibt Schrade Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung.
Die Beschlussvorlage des Kreiswahlleiters, seinen Bescheid über den Sitzverlust zu bestätigen, wurde mit 13 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen abgelehnt. Bereits zwei Tage zuvor hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) im Eilverfahren entschieden, dass Schrade bis zu einer endgültigen Klärung wieder als Stadtverordnete und Vorsitzende eingesetzt werden muss. Die Richter hatten den Sitzverlust nach vorläufiger Prüfung als offensichtlich rechtswidrig bezeichnet.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestimmte nahezu die gesamte Diskussion im Stadtparlament. Mehrere Redner verwiesen darauf, dass das Gericht dem Kreiswahlleiter vorgeworfen habe, die berufliche Tätigkeit Schrades zu stark gewichtet und ihre familiären, ehrenamtlichen sowie kommunalpolitischen Bindungen zu Frankfurt (Oder) nicht ausreichend berücksichtigt zu haben.
Die Stadtverordnete Sandra Seifert (Die Linke) erklärte, nach ihrer Auffassung habe das Gericht deutlich gemacht, dass eine Gesamtschau der Lebensverhältnisse erforderlich sei. Die Stadtverordnetenversammlung könne deshalb keinem Beschluss folgen, der nach Einschätzung des Gerichts offensichtlich rechtswidrig sei. Gleichzeitig warf sie der AfD vor, rechtsstaatliche Mittel zu nutzen, um eine politisch missliebige Vorsitzende aus dem Amt zu drängen.

Auch Oberbürgermeister Axel Strasser (parteilos) verwies auf die veränderte Ausgangslage. Während er die ursprüngliche Entscheidung des Kreiswahlleiters zunächst für nachvollziehbar gehalten habe, stelle der Beschluss des Verwaltungsgerichts nun eine neue Entscheidungsgrundlage dar. Deshalb könne er die Vorlage des Kreiswahlleiters nicht mehr mittragen.

Sahra Damus (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte deutliche Kritik am Vorgehen des Kreiswahlleiters. Sie bemängelte unter anderem, dass einschlägige Gerichtsentscheidungen zunächst nicht berücksichtigt worden seien. Zudem sei im Kommunalwahlgesetz bereits geregelt, dass der Hauptwohnsitz grundsätzlich als maßgeblicher Wohnsitz gelte. Das Urteil des Verwaltungsgerichts habe die Rechtslage nun zusätzlich eindeutig bestätigt.
Kreiswahlleiter Eyke Beckmann verteidigte seine Entscheidung. Er betonte, dass er aufgrund eines Antrags der AfD-Fraktion tätig geworden sei und seine Feststellung nach damaliger Rechtsauffassung getroffen habe. Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei lediglich im Eilverfahren ergangen und ersetze nicht die Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Deshalb habe er seine Feststellung nicht zurückgenommen.
Zugleich räumte Beckmann ein, dass ihm ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam aus dem Jahr 2025 zunächst nicht bekannt gewesen sei. Ob gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise gegen das weitere Verfahren rechtliche Schritte eingeleitet werden, ließ er offen.
Für die SPD-Fraktion erklärte Matthias Steinfurth, dass man die Rechtsauffassung des Kreiswahlleiters grundsätzlich nachvollziehen könne. Gleichzeitig sehe sich die Fraktion jedoch nicht in der Lage, die komplexe Rechtsfrage abschließend zu beurteilen. Deshalb enthielten sich die Sozialdemokraten bei der Abstimmung und verwiesen auf eine mögliche endgültige Klärung im Hauptsacheverfahren.

CDU-Stadtverordneter und Präsident des Sozialgerichts Frankfurt (Oder), Robert Lange, kritisierte das Vorgehen des Kreiswahlleiters scharf. Nach seiner Auffassung habe das Verwaltungsgericht eindeutig festgestellt, dass Schrade ihren kommunalwahlrechtlichen Wohnsitz weiterhin in Frankfurt (Oder) habe. Die Entscheidung des Kreiswahlleiters sei nach der gerichtlichen Bewertung nicht mehr haltbar.
Auch Désirée Schrade selbst meldete sich als Betroffene zu Wort. Sie widersprach den Vorwürfen der AfD und stellte klar, dass sie ihren Wohnsitz sowie ihre politische und persönliche Verwurzelung in Frankfurt (Oder) ausführlich gegenüber dem Gericht dargelegt habe. Das Verwaltungsgericht habe auf dieser vollständigen Tatsachengrundlage entschieden.
Für die AfD verteidigte Wilko Möller den ursprünglichen Antrag seiner Fraktion. Ziel sei es gewesen, die Frage der Wählbarkeit gerichtlich klären zu lassen. Nach seiner Auffassung müsse grundsätzlich sichergestellt werden, dass kommunale Mandatsträger ihren Lebensmittelpunkt im Wahlgebiet haben. Möller kündigte an, den Rechtsweg weiter beschreiten zu wollen.
Mit der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ist der kommunalpolitische Streit zunächst beendet. Ob es tatsächlich zu einem Hauptsacheverfahren kommt und ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden, ist derzeit noch offen. Bis dahin bleibt Désirée Schrade Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder).
Geschrieben von: MK
Axel Strasser Désirée Schrade Eyke Beckmann Frankfurt (Oder) Kreiswahlleiter Matthias Steinfurth Robert Lange Sahra Damus Sandra Seifert SVV Wilko Möller
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