Brandenburg

Verwaltungsgericht erklärt Absage der Bürgermeisterwahl in Strausberg für rechtswidrig

today9. März 2026 6599 48 5

Hintergrund
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Richter erklären Absage der Strausberger Bürgermeisterwahl für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat laut der Märkischen Oderzeitung die Absage der Bürgermeisterwahl in Strausberg für rechtswidrig erklärt. Damit bekommt der parteilose Kandidat Patrick Hübner vorläufig Recht, der gegen die Entscheidung des Landrats von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), geklagt hatte.

Schmidt hatte Ende Februar die Wahl gestoppt und für nichtig erklärt. Hintergrund waren mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Von rund 4.000 beantragten Briefwahlunterlagen waren lediglich etwa 2.835 Wahlbriefe zurückgekommen. Dieses Rücklaufdefizit von rund 30 Prozent liege deutlich über dem üblichen Wert vergleichbarer Wahlen von etwa zehn Prozent.

Zusätzlich sorgte für Diskussionen, dass sich das Postfach der Stadt für Wahlbriefe in einer Filiale befindet, die dem Kandidaten Hübner gehört. Dessen Anwalt wies den Verdacht zurück, Hübner könnte Einfluss auf Briefwahlunterlagen genommen haben.

Hübner hatte im ersten Wahlgang mit 22,5 Prozent die meisten Stimmen erhalten und war in die Stichwahl eingezogen. Diese war ursprünglich für den 15. März angesetzt. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist nun offen, wie es mit der Bürgermeisterwahl in Strausberg weitergeht.

Geschrieben von: MK

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