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Rede von Oberbürgermeister René Wilke (parteilos) zum Oderhochwasser in der SVV vom 26. September 2024 René Wilke (parteilos)
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Die bisherige stellvertretende Vorsitzende des Medienrates Karin Schubert (v. l. n. r.) und ihre Nachfolgerin Gabriele Wiechatzek.
In seiner heutigen Sitzung hat der Medienrat sein langjähriges Mitglied verabschiedet und Gabriele Wiechatzek als neue Stellvertreterin des Medienratsvorsitzenden Martin Gorholt gewählt.
„Im Namen aller Medienrätinnen und Medienräte, der Direktorin und dem Team der mabb möchte ich Karin Schubert für ihren großen Einsatz für die Medienvielfalt in Berlin und Brandenburg danken“ so Martin Gorholt.
Karin Schubert war seit 2015 Mitglied des Medienrates und stellvertretende Vorsitzende des Gremiums
Von 2002 bis 2006 war sie Justizsenatorin und Bürgermeisterin von Berlin sowie von 1994 bis 2001 Justizministerin von Sachsen-Anhalt. Karin Schubert war von 1992 bis 1994 Präsidentin des Landgerichts Neubrandenburg und von 1988 bis 1991 Referatsleiterin für Recht und Verfassung sowie Gleichstellungsbeauftragte der Landesvertretung NRW in Bonn. Darüber hinaus war die Juristin von 1979 bis 1988 als Richterin in Wuppertal und Düsseldorf tätig.
Gabriele Wiechatzek ist seit 2009 Mitglied des mabb-Medienrates
Von 1975 bis 1990 war sie Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, von 1983 bis 1989 dessen stellvertretende Präsidentin. Von 1990 bis 1994 war Gabriele Wiechatzek Mitglied des Deutschen Bundestags und von 1994 bis 2000 Repräsentantin des Vorstands der ProSieben Media AG. Seit 2000 ist Gabriele Wiechatzek selbstständige Politik- und Medienberaterin (GWC) in Berlin.
Der mabb-Medienrat besteht aus neun ehrenamtlich tätigen, unabhängigen Mitgliedern. Von den Mitgliedern des Medienrats werden je vier vom Brandenburger Landtag und vom Abgeordnetenhaus von Berlin jeweils mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. In einer der kommenden Sitzungen wählen die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses nun eine:n Nachfolger:in von Karin Schubert.
Der Medienrat tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen. Er nimmt die Aufgaben der Medienanstalt wahr, die nicht der Direktorin übertragen wurden. Beispielsweise vergibt der Medienrat die Sendelizenzen, teilt die Frequenzen zu und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Geschrieben von: MK
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today14. Januar 2025 212 2
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