Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB

01 Preise | Die Preise sind in gesonderten Preislisten festgelegt. Mehrwertsteuer ist in diesen Preisen nicht enthalten, sie wird zusätzlich und gesondert in gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt.

02 Rabatte | Die in der gültigen Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die Gesamtrechnungssumme gewährt. Basis der Berechnung ist die Auftragssumme für ausgestrahlte Werbesendungen und der Umsatz der Internetwerbung innerhalb eines Kalenderjahres. Konzernstatus des Kunden tritt jeweils zum 01. Januar des folgenden Kalenderjahres, welches auf den Konzernbeitritt folgt, ein. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt.

03 Auftragsannahme | Aufträge sollten spätestens drei Werktage vor Erstausstrahlung eingegangen sein. Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn die Annahme nicht ohne schuldhaftes Zögern abgelehnt wird. Eine Ablehnung aus wichtigem Grunde ist auch zu einem späteren Zeitpunkt durch die Funkhaus Oderturm GmbH möglich. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn Inhalte gegen geltendes Medienrecht verstoßen; hinreichende Bedenken sind ausreichend.

04 LIVE-Übertragungen| Für in Auftrag gegebene Liveübertragungen gelten angesichts des erheblichen Organisationsaufwandes besondere Bestimmungen:

• Grundsätzlich gilt eine vereinbarte Exklusivität in Bezug auf die Medienpartnerschaft „Radio“. Weitere durch die Auftraggeber beauftragte, gestattete oder geduldete Übertragungen der Veranstaltung, sowie auch Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, von Sendeanstalten, welche dem Medium Radio im weitesten Sinne zuzurechnen sind, sind nicht zulässig, es sei denn, es liegt eine dahingehend schriftliche Sondervereinbarung vor. Dem Medium Radio sind auch alle Anbieter von Internet-Audio- und Videostreams zuzurechnen, die nicht im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages als Fernsehsender qualifiziert und lizenziert sind. Bei Verstößen ist die Funkhaus Oderturm GmbH ohne Wahrung von Fristen nach Kenntnis der Verletzung zum Abbruch der vereinbarten Übertragung bzw. im Vorfelde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

• Die Audiodaten müssen der Funkhaus Oderturm GmbH direkt vom Master-Mischpult exklusiv per asymmetrischen Chinch- oder symmetrischen XLR-Anschluss zur Verfügung gestellt werden. Zur Vermeidung von Störungen (wie z.B. Brummschleifen durch Potentialunterschiede) ist eine technische „Aufgabelung“ des Signales ohne Anpassung der Übertragungsimpedanzen wegen der zu erwartenden Beeinträchtigung der Übertragungsqualität unzulässig.

• Umbuchungen von Liveübertragungen sind grundsätzlich nur dann statthaft, wenn sie aus Gründen höherer Gewalt (z.B. ein drohendes Unwetter bei einer Open-Air-Veranstaltung) vorgenommen werden müssen. Die zusätzlichen Kosten sind im Rahmen des tatsächlichen Mehraufwandes vom Auftraggeber zu tragen, die Funkhaus Oderturm GmbH wird sich jedoch darum bemühen, diese möglichst gering zu halten. Das Recht auf die Übertragung der Ersatzveranstaltung verbleibt bei der Funkhaus Oderturm GmbH.

• Für ein Übertragungsfahrzeug („Ü-Wagen“) ist ein für das Publikum sichtbarer Stellplatz bereitzuhalten. Dort muss in Reichweite von maximal 50m ein Stromanschluss bereitgestellt werden, der 230 V (AC / mindestens 8 A Nutzlast) bereithält. Dem Radiopersonal ist kostenfreier Zugang zu allen Bereichen der Veranstaltung (einschl. VIP-Bereiche und DJ-Pulte) zu gewähren. Der Umfang der Personals kann bedarfsabhängig von der Funkhaus Oderturm GmbH nach eigenem Ermessen bestimmt werden. Getränke sind dem Radiopersonal im angemessen Umfang, unter Ausschluss des Missbrauchs, zu gewähren. Die Aufstellung des Ü-Wagens muss spätestens zwei Stunden vor Beginn der Veranstaltung ermöglicht werden.

• Sollte die Funkhaus Oderturm GmbH wegen einer schuldhaften Verletzung von vertraglichen Pflichten des Auftraggebers das Recht auf Kündigung des Vertrages oder zum Abbruch der Übertragung während der Übertragung erworben haben, und von einem dieser Rechte Gebrauch macht, so ist der Auftraggeber zum Schadenersatze verpflichtet. Die Höhe des Schadenersatzes wird von der Funkhaus Oderturm GmbH bestimmt und kann vom Auftraggeber einer gerichtlichen Prüfung zugeführt werden. Für die Höhe des Schadenersatzes ist jedoch eine Mindestsumme von 5.001,00 EUR vereinbart, da dies für einen Radiosender stets einen erheblichen Imageverlust bedeutet und darüber hinaus durch die meist kurzfristig erforderliche Ersatzproduktion der Sendezeit regelmäßig ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten ist.

05 Sendeunterlagen | Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tonträger und Texte. Zur Ausstrahlung wird benötigt: eine wav-, mp2-, mp3-Datei (mindestens 256 kbit/s), oder CD, konfektioniert mit Zeitangaben, Motivanweisungen, sowie GEMA-Angaben. Die Motivanweisungen werden bis spätestens 3 Werktage vor Sendebeginn benötigt. Tonträger mit einer sendefähigen Einspielung des vorproduzierten Spots müssen einen Einschaltplan mit Angaben über Werbungtreibende, Produkt/Motiv, Spotlänge, Textmanuskript sowie alle Angaben für eventuelle GEMA-Abrechnung oder sonstige Verwertungsgesellschaften beigefügt sein. Fehlen GEMA-Angaben, wird davon ausgegangen, dass der Werbespot keine GEMA-pflichtigen Bestandteile enthält. Unterlassungen des Auftraggebers gehen ausschließlich zu seinen Lasten. Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Funkhaus Oderturm GmbH. Sendeunterlagen an: dispo@funkhaus-oderturm.de

06 Datenanlieferung | Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der digitalen Vorlagen. Zur Veröffentlichung wird folgende Form akzeptiert: GIF, JPG, PNG. Datenvolumen maximal 15 kB. Die Motive werden bis spätestens 3 Werktage vor der Veröffentlichung benötigt. Änderungen des Werbemotivs, oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Funkhaus Oderturm GmbH. Werbebanner an: dispo@funkhaus-oderturm.de

07 Umbuchungen | Umbuchungen müssen spätestens 14 Tage vor dem Ausstrahlungstermin schriftlich vorgenommen werden. Bei Liveübertragung gelten besondere Bestimmungen.

08 HAFTUNG von Funkhaus Oderturm GmbH | Die Haftung ist begrenzt auf den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme kann die Auftragssumme nicht übersteigen.

09 Zahlungsbedingungen | Die Rechnungen werden zuzüglich des jeweiligen gültigen Mehrwertsteuersatzes erstellt, es sei denn, das Bescheinigungsverfahren gem. §52 USt. DV wird in Anspruch genommen. Die Veröffentlichungen werden monatlich im Voraus berechnet. Die Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, in jedem Falle jedoch vor Beginn der ersten Ausstrahlung. Bei

Zahlungseingang auf dem Konto der Funkhaus Oderturm GmbH bis 10 Tage nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung werden 3% Skonto gewährt. Die Funkhaus Oderturm GmbH behält sich in Einzelfällen die Anforderung von Vorauszahlungen vor.

10 Agenturprovision | Werbeagenturen, oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturprovision in Höhe von 15% auf das Rechnungsnetto vergütet, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto.Bei Veränderung eines Rabattes durch Zubuchung, oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet; der Ausgleich erfolgt durch Zahlung oder Vergütung.

11 Stornierungen | Stornierungen sind nur mit 4 Wochen Vorlauf möglich. Ansonsten 30% Stornokosten.

12 Wort und Bildrechte | Die von festen und freien Mitarbeitern erstellten Arbeitsergebnisse, Dokumente, Audioaufnahmen, Fotos und Videos sowie sämtliche dazugehörigen Unterlagen gehen in das Eigentum der Funkhaus Oderturm GmbH im Zeitpunkt ihrer Erstellung über. Es wird der Funkhaus Oderturm GmbH garantiert, dass diese Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter verletzen und der Ersteller allein befugt ist, über die daran bestehenden Nutzungsrechte, insbesondere über die sich aus dem Urhebergesetz ergebenen Rechte, zu verfügung und dass sie bisher weder ganz noch teilweise eine der Rechteübertragung widersprechnede Verfügung getroffen hat. Insofern stellt der Erzeuger die Funkhaus Oderturm GmbH von jeder Haftung frei. Soweit bei dem Erzeuger aufgrund der Tätigkeit Urheber- oder sonstige Leistungsschutzrechte entstehen, räumt der Erzeuger hieran der Funkhaus Oderturm GmbH jeweils räumlich, zeitlich und· inhaltlich nicht beschränkt die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, einschließlich aller verwandten Schutzrechte für sämtliche Nutzungsarten und -formen ein, einschließlich des Rechts zur Übertragung und Lizenzierung an Dritte. Diese Nutzungsrechte umfassen insbesondere:

• das Recht, Nutzern die Produktion mittels digitaler oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung zu einer von ihnen individuell gewählten Zeit mittels TV, PC, E-Book, Smartphone, Tablet oder sonstigen Geräten mit oder ohne Draht, z. B. via Internet, LTE, Kabel, Satellit oder anderer Übertragungswege zugänglich zu machen, sie zu speichern und/oder downzuloaden und/oder wiedergeben zu können (Online- und Abruf-Recht);
• das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Produktion auf allen körperlichen elektronischen Speichermedien in allen Auflagen und Ausgaben – einschließlich interaktiver Ausgaben – wie z.B. CD, Mini-CD, DVD, HD-DVD, BluRay (elektronisches Offline-Recht);
• das Recht, die Produktion durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen, unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Vorführsystems und der Bild-IT onträger. Die Rechte beziehen sich auf alle Filmformate sowie elektromagnetische und digitale Systeme und umfassen die gewerbliche und nicht-gewerbliche Filmvorführung. Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion auf Messen, Verkaufsausstellungen, Festivals und ähnlichen Veranstaltungen öffentlich wahrnehmbar zu machen sowie für Prüf- und Forschungszwecke im Wege der öffentlichen Wiedergabe zu verwenden (Theater-, Kinovorführungsrecht);
• das Recht zur Nutzung der Produktion im Rahmen der Funkhaus Oderturm und die Produkte und Dienstleistungen von Funkhaus Oderturm;
• das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Produktion in allen Druckerzeugnissen in allen Auflagen und Ausgaben in allen Formaten sowie als Print on Demand;
• das Recht zur Änderung und Bearbeitung der Produktion unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts (§ 14 UrhG);
• das Recht, die Produktion in elektronischen Datenbanken und Datennetzen einzuspeisen und gegen Entgelt oder unentgeltlich mittels digitaler oder analoger Speicher oder Übertragungstechnik über Kabel, Satellit, elektronische Daten-Telefondienste, Onlinedienste oder andere Übertragungswege auf Abruf an Nutzer zu übertragen zum Zwecke der akustischen und/oder auch visuellen Wiedergabe, Vervielfältigung, Weiterübertragung und/oder Speicherung und interaktive Nutzung mittels Computer, TV oder sonstigen Empfangsgeräten. Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion – soweit technisch erforderlich – für diese Zwecke, umzugestalten (Datenbank- und Telekommunikationsrecht).

13 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel | Alle Aufträge unterliegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Funkhaus Oderturm GmbH. Nebenabreden, Ergänzungen und Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Wirksame Nebenabreden ersetzen nur die mit den Nebenabreden konkurrierenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

91.7 ODERWELLE – Frankfurts Stadtradio
Funkhaus Oderturm GmbH

Logenstraße 8 | 15230 Frankfurt (Oder)
www.oderwelle.de | marketing@oderwelle.de
Tel.: 0335 / 233 85 9 – 60 | Fax: 0335 / 233 85 9 – 69

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