Budgetausschuss entscheidet im März über Finanzierung der Helenesee-Sanierung

Die Abrutschung am Helenesee 2021

Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA), der über die Verteilung der Mittel aus dem Verwaltungsabkommens zwischen Ländern und Bund entscheidet, wird am 20. März 2024 über einen ersten Antrag zur Finanzierung von vorbereitenden Leistungen der geotechnischen Sicherung des Uferbereichs des Helenesee beraten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Christian Görke (Linke) hervor.

Gegenüber Frankfurts Stadtradio 91.7 ODERWELLE sagte Görke:

Das sind erstmal gute Nachrichten für den Helenesee und die gesamte Region. Wichtig ist jetzt, dass schnell eine tragfähige Finanzierung der Sanierung des Helenesees gesichert ist.

Archiv: Bundestagsabgeordneter Christian Görke (Die Linke) im Gespräch mit 91.7 ODERWELLE.


Sollten die bereitgestellten Mittel aus dem Verwaltungsabkommen nicht ausreichen, so müsse der Bund nachschießen so Görke: «Denn die Sanierung des Helenesees darf nicht zulasten von Projekten in der Lausitz gehen».

Auch ein «Kompetenzpingpong» zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg müsse unbedingt verhindert werden. «Der Helenesee ist für die Wirtschaft und den Tourismus in der Region zu wichtig, um noch weitere Zeit zu verlieren» so der Bundestagsabgeordnete gegenüber dem Sender.

Hintergrund zum Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA):

Der Bund sowie die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beteiligen sich an der Finanzierung der Sanierung der Hinterlassenschaften der Braunkohlenindustrie der früheren DDR auf der Grundlage fortgesetzter Verwaltungsabkommen, konkret des Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vom 1. Dezember 1992 (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995, sowie der ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung.

Im Rahmen des aktuell geltenden Sechsten ergänzenden Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung (VA VII BKS) stellen der Bund und das Land Brandenburg für die Jahre 2023 bis Seite 2 2027 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 78,8 Mio. Euro für Maßnahmen nach § 3 VA VII BKS in Brandenburg bereit. Über die Verteilung der Mittel auf einzelne Projekte entscheidet der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) auf Antrag der als Projektträgerin eingesetzten Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-
Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).

Die Ergebnisse des vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Auftrag gegebenen Standsicherheitsgutachtens für die Sanierungsplanung des Helenesees wurden den an der Finanzierung beteiligten Körperschaften am 22. Januar 2024 vorgestellt (Oderwelle berichtete).

Bei dem bis zu 60 Meter tiefen Gewässer handelt es sich um das Restloch der früheren Braunkohlegrube «Helene», die von 1943 bis 1958 betrieben worden war. Danach wurde der Tagebau laut LBGR als unwirtschaftlich aufgegeben und lief bis etwa 1970 voll Grundwasser. Abgerutschte Böschungen und Teilsperrungen hatte es im Laufe der Jahre häufig gegeben. Seit Pfingsten 2021 ist der Helenesee gesperrt.

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