Landkreis Märkisch Oderland (MOL)
Maul- und Klauenseuche: Verbot von Tiertransporten in der Schutzzone besteht weiterhin
Auch wenn die Eilverordnung des Landes Brandenburg zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche außer Kraft getreten ist, so ist das Transportieren von Tieren und tierischen Erzeugnissen in und aus der Schutz- und Überwachungszone in MOL auch weiterhin nicht erlaubt.