Gericht entscheidet gegen Polizeiauflagen bei Autobahnblockaden

Archiv: Polizeikontrolle auf der A12 - Autobahn der Freiheit

Die Landwirte dürfen am Montag nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Autobahnauffahrten blockieren. Die Polizei konnte sich mit Auflagen, die Einschränkungen angemeldeter Blockadeaktionen vorsahen, nicht durchsetzen.

Mario Heinemann, Sprecher des Polizeipräsidiums in Potsdam sagte, die Auflagen beinhalteten, dass nicht alle Autobahnauffahrten und nicht für den gesamten beantragten Zeitraum blockiert werden dürften. An einigen Orten seien Blockaden von morgens bis zum Abend angemeldet. Das Verwaltungsgericht Berlin habe die Auflagen aber für unzulässig erklärt. Eine Beschwerde der Polizei dagegen habe das OVG zurückgewiesen.

Landesbauernpräsident Henrik Wendorff sagte, der Verband sei gerichtlich gegen Auflagen der Polizei vorgegangen, «weil wir sie nicht für klug gehalten haben». Sie hätten vorgesehen, Auffahrten in Abständen immer wieder zu öffnen. Die Gefährdung werde dadurch aber größer, argumentierte Wendorff. Zugleich betonte er, dass Fahrten von Rettungskräften oder Pflegediensten nicht behindert werden dürften.

Am Montag rechnet das Polizeipräsidium mit Verkehrsbehinderungen durch die Proteste an weit mehr als 100 Orten in Brandenburg. Bauern wollen viele Auffahrten mit Traktoren blockieren. Die Abfahrten müssten aber freigelassen werden, sagte der Polizeisprecher. Er erwarte friedliche Proteste.

Auch für die Auffahrten der A12 sind Proteste bei der Polizei angezeigt worden.

© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa

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