Brut- und Nistzeit: Achtsamkeit in Naturschutzgebieten gefordert
Zum Schutz von Brutvögeln und ihren Niststätten sind das Abschneiden, "Auf-den-Stock-Setzen" oder Beseitigen von Bäumen, Gebüschen, Hecken und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten.