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Seit Oktober 2020 wird ein verstärktes Auftreten von hochpathogener aviärer Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Neue Meldungen über infizierte Wildvögel aus Süddeutschland, Sachsen, Berlin und Brandenburg weisen darauf hin, dass sich das Virus überregional ausbreitet und es jederzeit zu weiteren Fällen in der Wildvogelpopulation kommen kann. Damit erhöht sich das Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände, wobei Freilandhaltungen besonders gefährdet sind. Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen wurden bereits in Norddeutschland festgestellt.
Zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände und deren Auswirkungen hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Frankfurt (Oder) zum 14.12.2020 eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.
Alle Geflügelhalter der Stadt Frankfurt (Oder) haben ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten. Weiterhin ist die Durchführung von Geflügelausstellungen in Frankfurt (Oder) verboten.
Jeder Verdacht auf Erkrankung an Geflügelpest ist dem VLÜA Frankfurt (Oder) sofort unter der E-Mail-Adresse vet@frankfurt-oder.de oder der Telefonnummer 0335-5523940 zu melden.
Geschrieben von: MK
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