Beschlossene Sache: Frankfurt (Oder) hat ein eigenes „Grundgesetz“ für Kinder

Am Abend haben die Stadtverordneten in Frankfurt (Oder) für eine eigene Kindercharta gestimmt. Das „Grundgesetz“ eigens für die Kids unserer Stadt, soll ein starkes Zeichen von Verantwortungskultur gegenüber Kindern sein.

Unser Frankfurter Kinder-Grundgesetz – die Frankfurter Kindercharta – nimmt sich die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zum Vorbild. Die Frankfurter Kindercharta ist ein Versprechen der erwachsenen Menschen der Stadt Frankfurt (Oder) an Kinder und Jugendliche.

𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥 𝟏: 𝐀𝐥𝐥𝐞 𝐊𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐰𝐞𝐫𝐭𝐯𝐨𝐥𝐥
Jedes Kind ist wertvoll. Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass jedem Kind die gleichen Rechte zugestanden werden, ganz gleich, was das Kind gut kann, welchen Geschlechts es ist, in welchem Land der Erde es geboren ist, welche Sprache es spricht, welche Hautfarbe es hat und woran das Kind glaubt.

𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥 𝟐: 𝐀𝐥𝐥𝐞 𝐊𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐋𝐢𝐞𝐛𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐅𝐮𝐞𝐫𝐬𝐨𝐫𝐠𝐞
Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass Eltern und alle diejenigen Menschen, die Kinder großziehen, in dieser großen Aufgabe unterstützt werden. Kinder sollen immer die Möglichkeit haben, gemeinsame Zeit mit ihren Eltern zu verbringen, auch dann, wenn sie nicht zusammenleben. Wenn Erwachsene ihre Verantwortung den Kindern gegenüber nicht wahrnehmen oder ihnen Leid zufügen, werden Kinder von anderen Erwachsenen geschützt.

𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥 𝟑: 𝐀𝐥𝐥𝐞 𝐊𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐅𝐨𝐞𝐫𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐓𝐞𝐢𝐥𝐡𝐚𝐛𝐞
Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass jedes Kind ein gutes Leben hat. Kinder werden aufgrund individueller Besonderheiten nicht ausgegrenzt. Vielfalt ist ein Gewinn für unser Zusammenleben. Wir Erwachsenen leben dieses Miteinander unseren Kindern vor und unterstützen sie dabei, vorhandene Hürden zu meistern.

𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥 𝟒: 𝐀𝐥𝐥𝐞 𝐊𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐁𝐢𝐥𝐝𝐮𝐧𝐠
Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass jedes Kind eine Kindertageseinrichtung und eine Schule besuchen kann, um lernend zu spielen und spielend zu lernen. Die Talente und Fähigkeiten der Kinder sollen entdeckt und gefördert werden. Besonders wichtig ist dabei, dass ihnen Lernen Freude bereitet sowie dass sie ohne Ängste viele positive Erfahrungen in der Gemeinschaft sammeln können.

𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥 𝟓: 𝐀𝐥𝐥𝐞 𝐊𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐅𝐫𝐞𝐢𝐳𝐞𝐢𝐭, 𝐒𝐩𝐢𝐞𝐥𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐄𝐫𝐡𝐨𝐥𝐮𝐧𝐠
Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass jedes Kind ausreichend freie Zeit zur Verfügung hat, um spielen zu können, sich zu erholen und seine Interessen zu entdecken. Kinder sind gern gesehen in unserer Stadt, auf den öffentlichen Plätzen und in Einrichtungen. Wir sorgen für Orte zum Spielen und zur Begegnung.

𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥 𝟔: 𝐀𝐥𝐥𝐞 𝐊𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐁𝐞𝐭𝐞𝐢𝐥𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐌𝐢𝐭𝐛𝐞𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐮𝐧𝐠
Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass Kinder ihre Meinung sagen können. Sie bestimmen mit und sind einladend anzusprechen, zu informieren und zu beteiligen.

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