Listeners:
Top-Hörer:
play_arrow
91.7 ODERWELLE Frankfurts Stadtradio
play_arrow
El Kellerico steht bevor!
play_arrow
«Stadtbild»-Debatte geht weiter 91.7 ODERWELLE
play_arrow
FC Union vor Doppel-Heimspiel: Pokal gegen Ziltendorf, Liga-Kracher gegen Fürstenwalde 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Union Frankfurt startet nach holpriger Vorbereitung in die neue Saison Sandro Jahn im Gespräch mit 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Brandenburger Innenministerium bedauert polnische Grenzkontrollen
play_arrow
Podcast: Frank Ecker von der Handwerkskammer im Oderwelle-Gespräch zum Gründertag 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Alles oder nichts: Stadtderby in Frankfurt (Oder) 91.7 ODERWELLE
play_arrow
FC Union Frankfurt: heute geht's um alles Union-Spieler Tom Borchardt im Gespräch mit 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Die große Ostereiersuche in Frankfurt (Oder) 91.7 ODERWELLE
play_arrow
Peace Town Ramblers am Samstag in der KUMA Peace Town Ramblers am Samstag in der KUMA
Mit der am Freitag (8. Januar 2021) geänderten COVID-19 Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gelten nun folgende Regelungen für Grundschulen und Horte auch in Frankfurt (Oder):
Der Präsenzunterricht in Grundschulen ist weiterhin untersagt (außer Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung). Für Schülerinnen und Schüler erfolgt der Distanzunterricht. Damit einhergehend ist keine reguläre Hortbetreuung für Grundschulkinder möglich.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Notbetreuungsanspruch wird vormittags eine Notbetreuung in der Schule organisiert. Die Notbetreuung in der Schule umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweils regulären Schultages. An verlässlichen Halbtagsgrundschulen (VHG) gilt, dass die Notbetreuung den Zeitraum der VHG deckt (mindestens sechs Zeitstunden). Der Hort organisiert eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung am Nachmittag.
Folgende Neuregelungen gibt es:
Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) wird alle abgelehnten Anträge auf Notbetreuung von Amts wegen erneut prüfen, ob aufgrund der Neuregelungen nun ein Anspruch auf Notbetreuung besteht und diesen bei Vorliegen der Voraussetzungen zeitnah bescheiden. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
Insofern bisher noch keine Antragstellung erfolgte, ist es erforderlich, einen Antrag inklusive Arbeitgeberbescheinigung(en) im Vorfeld der Betreuung zu stellen.
Die Unterlagen sind auf www.frankfurt-oder.de à „Informationen zum Corona-Virus“ abrufbar. Der Antrag muss von den jeweiligen Arbeitgebern der Eltern bestätigt werden.
Anträge können gestellt werden:
Telefonische Nachfragen sind möglich unter 0335 552-5045 / -5119 / -5148.
Geschrieben von: MK
today5. Februar 2026 613 35
Foto: René Matschkowiak
© Foto Udo Krause
© Foto Udo Krause

© Foto: SVF
© Foto: Privat
© Foto: Pixabay / Planet_Fox
© Foto: Deutscher Bundestag
Copyright © 2026 by 91.7 ODERWELLE - Frankfurts Stadtradio | eagle Broadcast Brandenburg GmbH