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Mit der am Freitag (8. Januar 2021) geänderten COVID-19 Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gelten nun folgende Regelungen für Grundschulen und Horte auch in Frankfurt (Oder):
Der Präsenzunterricht in Grundschulen ist weiterhin untersagt (außer Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung). Für Schülerinnen und Schüler erfolgt der Distanzunterricht. Damit einhergehend ist keine reguläre Hortbetreuung für Grundschulkinder möglich.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Notbetreuungsanspruch wird vormittags eine Notbetreuung in der Schule organisiert. Die Notbetreuung in der Schule umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweils regulären Schultages. An verlässlichen Halbtagsgrundschulen (VHG) gilt, dass die Notbetreuung den Zeitraum der VHG deckt (mindestens sechs Zeitstunden). Der Hort organisiert eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung am Nachmittag.
Folgende Neuregelungen gibt es:
Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) wird alle abgelehnten Anträge auf Notbetreuung von Amts wegen erneut prüfen, ob aufgrund der Neuregelungen nun ein Anspruch auf Notbetreuung besteht und diesen bei Vorliegen der Voraussetzungen zeitnah bescheiden. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
Insofern bisher noch keine Antragstellung erfolgte, ist es erforderlich, einen Antrag inklusive Arbeitgeberbescheinigung(en) im Vorfeld der Betreuung zu stellen.
Die Unterlagen sind auf www.frankfurt-oder.de à „Informationen zum Corona-Virus“ abrufbar. Der Antrag muss von den jeweiligen Arbeitgebern der Eltern bestätigt werden.
Anträge können gestellt werden:
Telefonische Nachfragen sind möglich unter 0335 552-5045 / -5119 / -5148.
Geschrieben von: MK
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