Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das ganztägige Alkoholverbot im öffentlichen Raum in Brandenburg gekippt. Zur Begründung habe der 11. Senat des OVG im Wesentlichen ausgeführt, dass das Infektionsschutzgesetz lediglich dazu ermächtige, Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu verbieten, so das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.