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Rede von Oberbürgermeister René Wilke (parteilos) zum Oderhochwasser in der SVV vom 26. September 2024 René Wilke (parteilos)
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das ganztägige Alkoholverbot im öffentlichen Raum in Brandenburg gekippt. Zur Begründung habe der 11. Senat des OVG im Wesentlichen ausgeführt, dass das Infektionsschutzgesetz lediglich dazu ermächtige, Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu verbieten, so das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Geschrieben von: MK
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