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© Foto: pixabay / 127071
Symbolbild
Die Stadt Frankfurt (Oder) und die Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft haben einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht in Cottbus erlang. Seit Mai 2019 klagt man gemeinsam gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau Brandenburg. Kritisiert wird die hohe Sulfatbelastung der Spree, aus der auch Frankfurt (Oder) seine Trinkwasserversorgung sicher stellt. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat nun einem einstweiligen Rechtsschutzantrag teilweise entsprochen, indem es eine Flutung des Resttagebaus nur bis zu einer Höhe von 61,8 m NHM genehmigt und damit eine Ausleitung von sulfatbelastetem Wasser aus dem Cottbuser See bis zur Entscheidung in der Hauptsache verhindert wird.
„Mit dem jetzt erzielten Teilerfolg sind wir zufrieden und arbeiten engagiert daran, die juristische Auseinandersetzung insgesamt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und Region zu entscheiden. Durch die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtes sehen wir uns in der weiterhin bestehenden – und gutachterlich gestützten – Forderung nach der Finanzierung eines Ausbaus des Wasserwerkes in Briesen bestärkt.“
Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke
Geschrieben von: MK
Foto: Jens Doerre
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© Foto: Matthias Kayales
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