Gericht: Tesla kann weiterbauen

Tesla-Baustelle in 2020

Der US-Elektroautobauer Tesla kann auf der Baustelle seiner ersten Fabrik in Europa weiter bestimmte Anlagen testen. Ein Eilantrag des Naturschutzbundes und der Grünen Liga Brandenburg gegen eine vorzeitige Genehmigung scheiterte auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das Gericht wies am Mittwoch eine Beschwerde der Umweltverbände gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni zurück (OVG 11 S 78/21). Damit kann Tesla Anlagen und Aggregate in der Gießerei, der Lackiererei und im Karosseriebau testen sowie Tanks zu Spül- und Testzwecken bauen und nutzen.

Für den Bau der Fabrik fehlt Tesla die endgültige umweltrechtliche Genehmigung. Wann das Land Brandenburg darüber entscheidet, ist noch offen. Das Verfahren verzögert sich, weil Tesla seinen Antrag für das Projekt unter anderem um eine Batteriefabrik ergänzt hat. Das Unternehmen baut bisher über mehrere vorzeitige Zulassungen für einzelne Bauschritte. Ursprünglich wollte Tesla im Juli mit der Produktion in Grünheide starten. Nun peilt das Unternehmen einen Beginn Ende dieses Jahres an. Geplant sind 500 000 Elektroautos im Jahr.

Die Umweltverbände hatten sich mit einem Eilantrag gegen die vorzeitige Zulassung zur Prüfung von Anlagen im Bereich der Lackiererei, Gießerei und des Karosseriebaus und zur Installation von Tanks für die Abwasserreinigung und die Betankungsanlage gewandt. Das Brandenburger Umweltministerium ist der Ansicht, es handle sich dabei um Funktionstests, bei denen nur geringe Mengen wassergefährdender und bei einem Störfall bedeutsame Stoffe eingesetzt würden. Deshalb stünden die aus einem vorgelegten Störfallgutachten gewonnenen Erkenntnisse dieser Entscheidung nicht entgegen. Die Umweltschützer haben jedoch Bedenken.

Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das den Eilantrag gegen die vorzeitige Zulassung abgewiesen hatte. Die Umweltverbände hätten nicht geltend gemacht, dass wegen der dann möglichen Tests mit nicht angemessen berücksichtigten Störfällen oder anderen Beeinträchtigungen der Umwelt gerechnet werden müsse. Der Eilantrag sei zudem unzulässig, weil die Verbände nicht vorgebracht hätten, dass sie wegen der Entscheidung in ihrem Aufgabenbereich – dem Schutz von Natur und Umwelt – berührt seien.

Der Naturschutzbund reagierte mit Kritik. «Das OVG setzt sich überhaupt nicht mit den Inhalten auseinander», sagte Nabu-Landesgeschäftsführerin Christiane Schröder der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Störfallgutachten bestehe aus Sicht der Umweltverbände keine positive Prognose für die Genehmigung des Projekts mehr. Damit fehle auch eine der wichtigen Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach begrüßte die Entscheidung des Gerichts. «Das zeigt, wie gründlich und rechtssicher das Landesamt für Umwelt arbeitet», sagte er dem «Tagesspiegel». «Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, bleibe ich bei meiner Hoffnung auf einen Produktionsstart im vierten Quartal 2021.»

© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa

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