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Mit der am 18.12.2020 geänderten Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gelten ab dem 4. Januar 2021 neue Regelungen für Grundschulen und Horte. Ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in Grundschulen untersagt – außer bei den Abschluss-klassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Damit einhergehend wird ab dem 4. Januar 2021 auch die Hortbetreuung für Grundschulkinder untersagt, wie die Stadtverwaltung heute mitteilte.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Notbetreuungsanspruch wird vormittags eine Notbetreuung in der Schule organisiert. Die Notbetreuung in der Schule umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweils regulären Schultages. An verlässlichen Halbtagsgrundschulen (VHG) gilt, dass die Notbe-treuung den Zeitraum der VHG deckt (mindestens sechs Zeitstunden). Die Horte organisieren eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung am Nachmittag.
Die Notbetreuung wird in beiden Einrichtungen für folgende anspruchsberechtigten Gruppen von Kin-dern organisiert:
Für schulpflichtige Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe:
Geschrieben von: MK
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