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Die Stadtbrücke in Frankfurt (Oder)
Seit gestern gilt Polen wieder als COVID-19 Hochrisikogebiet. Dies bedeutet veränderte Pflichten für Einreisende aus Polen nach Deutschland. Es gilt nun Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht (inklusive verschiedener Ausnahmen).
Nachweispflicht bedeutet, dass Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, bei der Einreise nach Deutschland über einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis verfügen müssen. Als Testnachweis gilt das negative Ergebnis eines Antigentests (max. 48 Stunden alt) oder eines PCR-Tests (max. 72 Stunden alt), das in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorliegt.
Für den kleinen Grenzverkehr (Einreise für bis zu 24 Stunden nach Deutschland oder Rückkehr aus Polen nach weniger als 24 Stunden Aufenthalt) sowie für Grenzpendelnde sowie Grenzgängerinnen und -gänger ist die Nachweispflicht auf zwei Tests pro Woche reduziert. Diese Nachweispflicht gilt ausschließlich für Personen, die weder geimpft noch genesen sind.
Von der Anmeldepflicht sind v. a. ausgenommen
Diese Personen sind auch grundsätzlich von der Quarantäne freigestellt – unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Alle anderen Personen haben eine zehntägige Quarantäne zu absolvieren. Geimpfte und genesene Personen können sich von der Quarantäne befreien, wenn sie bei der digitalen Einreiseanmeldung den Impf- oder Genesenennachweis anfügen. Dann gilt die Quarantänebefreiung ab sofort. Negativ getestete Personen, die bei der Einreiseanmeldung den Nachweis anfügen, werden von der Quarantäne nach Ablauf von fünf Tagen freigestellt, soweit sie asymptomatisch bleiben.
Geschrieben von: MK
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