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Die diesjährigen Schuleingangsuntersuchungen finden aufgrund der derzeitigen COVID-19 Lage bis vorerst 7. Februar 2021 nicht statt. Bei Wiederaufnahme der Untersuchungen werden die Eltern rechtzeitig von den Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes Frankfurt (Oder) informiert. Laut Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) § 37 Abs. 1 besteht für alle Kinder vor Beginn der Schulpflicht die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Die Schulleitungen entscheiden unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse über die Aufnahme in die Schule. Die schulärztlichen Untersuchungen sollen laut Grundschulverordnung § 4 Abs. 5 bis Ende April des Jahres der Einschulung abgeschlossen sein. Aufgrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation wird dies jedoch bis zum Versenden der Aufnahmebescheide nicht realisierbar sein.
Für Kinder, bei denen keine schulärztliche Stellungnahme bis zum Datum des Versendens der Schulaufnahmebescheide vorliegt, erfolgt die Schulaufnahme unter Vorbehalt. Der Vorbehalt ist mit dem Vorliegen der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung aufzuheben.
Bei Rückfragen zum Thema steht Dr. Kristin Priem-Börner, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, telefonisch unter 0335 552-5322 zur Verfügung.
Geschrieben von: MK
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