Neue Stallpflicht in Frankfurt (Oder): Schutz vor Geflügelpest
In Frankfurt gilt ab diesen Donnerstag eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest.
In Frankfurt gilt ab diesen Donnerstag eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest.
Die Lockerungen werden möglich, da die feste Wildschweinbarriere entlang der B112 inzwischen fertiggestellt und vollständig geschlossen ist. Dadurch ist die Gefahr der Ausbreitung von Schwarzwild in Richtung Westen in diesem Bereich stark verringert. Weiterhin hat sich das Infektionsgeschehen in diesem Bereich beruhigt.
Aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruches der Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im benachbarten Landkreis Oder-Spree und der geringen Entfernung der Stadt zu den Fundorten, gehört Frankfurt (Oder) südlich der A12 zur festgelegten und einen Radius von 30 Kilometer umfassenden Pufferzone des betroffenen Gebietes. Es werden derzeit präventiv Maßnahmen zum Schutz vor der weiteren Verbreitung der ASP getroffen. Oberbürgermeister René Wilke hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die ab sofort zu beachten ist.