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Peace Town Ramblers am Samstag in der KUMA Peace Town Ramblers am Samstag in der KUMA
Verstoß gegen die Maskenpflicht, Nichteinhaltung von Mindestabständen oder unerlaubter Aufenthalt in öffentlichen Räumen – Verstöße gegen die Corona-Regeln wurden oft mit Anzeigen geahndet. Viele Rechtsstreitigkeiten dauern noch an.
Mehr als 2,45 Millionen Euro haben Brandenburgs kommunale Ordnungsbehörden bislang an Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen der Landesregierung verhängt. Davon haben die Landkreise und kreisfreien Städte knapp 780 000 Euro eingetrieben, wie das Gesundheitsministerium auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mitteilte.
Allerdings dürften die tatsächlichen Einnahmen deutlich höher ausfallen. Fünf Landkreise und eine kreisfreie Stadt hatten dem Ministerium keine Angaben über die Zahl der Anzeigen, verhängten Bußgelder und Einnahmen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die erstmals im März 2020 erlassenen Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnungen mitgeteilt.
Auffallend hoch sind die verhängten Bußgelder des Landkreises Dahme-Spreewald, die sich auf rund 1,75 Millionen Euro belaufen – weit mehr als die Hälfte aller ausgesprochenen Geldstrafen. Auch die Einnahmen dort von etwa 378 000 Euro sind relativ hoch und machen fast die Hälfte der gesamten Einnahmen aus. Der Landkreis Teltow-Fläming hatte dagegen lediglich Bußgelder in Höhe von rund 10 200 Euro verhängt. Bis auf knapp 300 Euro ist die gesamte Summe bereits eingetrieben worden.
Diese zum Teil weit auseinander liegenden Angaben deuten auf eine unterschiedliche Praxis der Ordnungsbehörden bei der Ahndung von Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen hin. Das Ministerium selbst machte auf eine dpa-Anfrage nach den Gründen für die offensichtlich unterschiedliche Praxis keine Angaben und verwies auf die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte.
Gegen die Bußgeldbescheide gab es den Angaben zufolge bislang 853 Einsprüche. 414 Verfahren gingen an Staatsanwaltschaften und Gerichte. Laut Ministerium gab es bislang 118 Urteile oder Beschlüsse, 151 Verfahren waren zum Zeitpunkt der Antwort noch offen. In 135 Fälle wurden Einsprüche gegen Bußgeldbescheide zurückgenommen. Da dem Ministerium auch diese Angaben nicht aus allen Landkreisen und kreisfreien Städte vorlagen, dürften die tatsächlichen Zahlen höher als in der Antwort angegeben ausfallen.
Geschrieben von: MK
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