Coronavirus

Städtische Kulturbetriebe öffnen wieder

today10. März 2021 5

Hintergrund
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Entsprechend der 7. COVID-19-Verordnung des Land Brandenburgs können die Einrichtungen der Kulturbetriebe Frankfurt (Oder) wieder öffnen. Die Stadt- und Regionalbibliothek hat bereits seit Dienstag mit Einschränkungen zu den regulären Zeiten geöffnet. Laut COVID-19 Eindämmungsverordnung können Nutzende, die einen Termin abgestimmt haben, die Bibliotheken unter Beachtung folgender Regeln betreten:

  • Termine werden im 30-Minuten-Takt vergeben und müssen einen Tag im Vorfeld vereinbart werden;
  • das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes ist in den Räumen der Stadt- und Regionalbibliothek zwingend notwendig;
  • es besteht ausschließlich die Möglichkeit der Rückgabe und Mitnahme von Medien;
  • ausgeschlossen ist die Nutzung des Lesecafés und der Internetarbeitsplätze;
  • gleichzeitig dürfen sich fünf Personen im Haus aufhalten.

Die Terminvergabe im Haus 1, Bischofstraße 17 ist telefonisch möglich unter 0335 549853; im Haus 2, Collegienstraße 10 unter 0335 6851929.

Museum Viadrina
Das Museum Viadrina öffnet seit dieser Woche wieder. Besuche sind nach vorheriger persönlicher Anmeldung jeweils am Donnerstag und Sonntag zwischen 11 und 17 Uhr möglich. Auf diese Weise bietet sich nochmals die Chance, die Sonderausstellung „Krieg und Frieden in Brandenburg. Frankfurt (Oder) 1945“ zu besichtigen. Diese ist bis einschließlich Sonntag, 14. März 2021 im Junkerhaus zu sehen. Auch die Gedenk- und Dokumentationsstätte „Opfer politischer Gewaltherrschaft“ kann ab sofort wieder besichtigt werden, jeweils donnerstags zwischen 10.00 und 17.00 Uhr. Vorheriges Anmelden ist hier ebenso notwendig. Persönliche Anmeldungen für einen Besuch im Junkerhaus sind telefonisch 0335 401560 oder per E-Mail an verwaltung@museum-viadrina.de möglich. Anmeldungen für die Gedenk- und Dokumentationsstätte, Collegienstraße 10 werden unter der Rufnummer 0335 6802712 oder per E-Mail an gedenkstaette@museum-viadrina.de entgegengenommen. Es werden feste Zeitfenster von maximal je zwei Stunden für den Museumsbesuch bzw. von 30 Minuten in der Gedenkstätte reserviert. Im Rahmen der Kontaktnachverfolgung ist es zudem erforderlich, die persönlichen Kontaktdaten anzugeben. Der Zutritt zum Junkerhaus und zur Gedenk- und Dokumentationsstätte ist nur mit medizinischer Maske bzw. einer FFP2-Maske möglich.

Musikschule
In der Musikschule findet Unterricht mit bis zu fünf Schülerinnen/Schülern statt, sodass Einzelunterricht und auch Proben für kleinere Ensembles möglich ist. Mit der nun geltenden Eindämmungsverordnung ist zudem der Einzelunterricht für Blasinstrumente und im Gesang realisierbar, sodass anstelle des Online-Unterrichtes wieder Präsenzunterricht angeboten werden kann. Auch die Vorbereitung auf Bundeswettbewerbe wie „Jugend musiziert“ ist wieder möglich.

Volkshochschule
Die Durchführung von Kursen der Volkshochschule kann weiterhin mit maximal fünf Teilnehmenden bei strikter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht im Gebäude durchgeführt werden.

St. Marienkirche
Die Öffnung der St. Marienkirche wird für Mittwoch, 17. März 2021 vorbereitet und konzentriert sich zunächst auf zwei Tage: Mittwoch und Samstag, jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr. Turmbesteigungen werden unter Einhaltung der bestehenden Abstands- und Hygieneregelungen in sechs Zeitfenstern ermöglicht. Voranmeldungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Besuch der St. Marienkirche per E-Mail an Henriette.Brendler@kultur-ffo.de zu richten.

Geschrieben von: MK

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