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Die nächste Staffel des Pflichtumtausches von Führerscheinen in Frankfurt (Oder) startet. Diesmal sind die Fahrerlaubnisinhabenden der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 betroffen. Diese müssen ihren alten Papierführerschein bis 19. Januar 2024 umgetauscht haben. Darauf hat die Stadtverwaltung heute hingewiesen.
Die vorherige, zweite Staffel des Führerscheinumtausches betraf die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Die bei diesem Personenkreis noch vorhandenen Papierdokumente sollten zum 19. Januar 2023 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein. ACHTUNG: Wer die gesetzte Frist nicht eingehalten hat, nimmt nun mit einem ungültigen Führerschein am Straßenverkehr teil! Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Polizei mit 10 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden kann. Es wird dringend empfohlen, den Umtausch vorzunehmen.
Zum Umtausch des Führerscheines ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) vorab telefonisch unter: 0335 / 552-3120 oder per Email an: fahrerlaubnisbehoerde@frankfurt-oder.de zu kontaktieren. Die für den Umtausch notwendigen Unterlagen werden dann postalisch zugesandt.
Geschrieben von: MK
Führerschein Stadt Frankfurt (Oder) Umtausch ungültig
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