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Rede von Oberbürgermeister René Wilke (parteilos) zum Oderhochwasser in der SVV vom 26. September 2024 René Wilke (parteilos)
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Archiv: Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (B'90/Grüne) im Gespräch mit der Oderwelle.
Von Mitte Februar an müssen Brandenburger mit einer Corona-Infektion nicht mehr verpflichtend fünf Tage lang in Isolation bleiben. Die Absonderungspflicht für mit Sars-CoV-2 infizierte Personen werde zum 13. Februar aufgehoben, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit. «Die Corona-Lage hat sich erfreulicherweise sehr entspannt. In Brandenburg zeigen die drei Corona-Warnampeln seit knapp zwei Wochen komplett auf Grün», sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zur Begründung.
«Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben», stellte die Ministerin aber klar. «Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.»
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne)
Die Aufhebung der Isolationspflicht ist mit Berlin abgestimmt, wo diese Maßnahme ebenfalls zum 13. Februar aufgehoben werden soll. Eine entsprechende Vorlage werde in die nächste Senatssitzung eingebracht, teilte die Senatsgesundheitsverwaltung mit. Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) appellierte ebenfalls an die Berliner, sich im Falle einer Infektion in Eigenverantwortung zu isolieren. «Gleiches gilt dafür, dass wir nach wie vor empfehlen, dort, wo viele Menschen zusammenkommen, eine medizinische Maske zu tragen», sagte sie.
Die verpflichtende Isolation für Corona-Infizierte war in Brandenburg im Mai vergangenen Jahres auf fünf Tage verkürzt worden, sofern jemand keine Symptome hat. Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht. Mehrere Bundesländer hatten die Isolationspflicht für Corona-Infizierte bereits im November aufgehoben.
Die Maskenpflicht mit FFP2-Masken in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs endet in Berlin und Brandenburg am Donnerstag. Die Maskenpflicht für Besucher in geschlossenen Räumen von Obdachlosen- und Geflüchtetenunterkünften gilt in Brandenburg dagegen noch bis zum 7. März.
Geschrieben von: MK
Corona-Isolationspflicht Coronavirus Ursula Nonnemacher
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