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Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat Oberbürgermeister René Wilke heute, am Dienstag, 17. März 2020 hat eine weitere Allgemeinverfügung für die Stadt Frankfurt (Oder) erlassen. Diese ist ab Mittwoch, 18. März 2020 bis auf Weiteres gültig.
Auf Basis der rechtlichen Handhabe laut § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt Folgendes:
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
Verboten sind:
Es gelten:
Mitschnitt der Pressekonferenz des Oberbürgermeisters René Wilke
zur aktuellen Coronavirus-Lage in Frankfurt (Oder):
Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen.
Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar.
Geschrieben von: MK
Allgemeinverfügung Oberbürgermeister René Wilke Stadt Frankfurt (Oder)
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