Die Stadtbrücke, die Frankfurt (Oder) und Słubice verbindet.

Mit dem heutigen Tag untersagt die Bundesregierung die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern. Ausnahmen gibt es nur für Sicherheits- und Notbeleuchtungen. Das betrifft in Frankfurt (Oder) auch die farbige Illumination der Stadtbrücke und die Beleuchtung von Denkmälern und Kunstobjekten im Stadtgebiet. Ausgenommen von diesem Verbot sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat seit Monaten zur Folge, dass die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen als Druckmittel auch gegen Deutschland eingesetzt wird. Durch Verknappung oder Drohungen mit einem Ende der Belieferung. Um diesem Druck standzuhalten und die Energieversorgung zu sichern, hat die Bundesregierung eine breite Palette von Maßnahmen in Kraft gesetzt.

Mit Wirkung vom heutigen Tag an, gilt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“. Sie hat zur Folge, dass entsprechend §8 dieser Verordnung auch in Frankfurt (Oder) die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt ist. Aus diesem Grund wird diese Beleuchtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer der Gültigkeit dieser Verordnung abgestellt.

Oberbürgermeister René Wilke an der Stadtbrücke im Gespräch mit 91.7 ODERWELLE - Frankfurt Stadtradio.
© Foto: Franz Talke Oberbürgermeister René Wilke an der Stadtbrücke im Gespräch mit 91.7 ODERWELLE – Frankfurt Stadtradio.

„Aufgrund ihres enormen symbolischen Wertes schmerzt uns das vorrübergehende Ende der Beleuchtung der Stadtbrücke besonders. Nachdem wir die Zeiten unlängst bereits verkürzt hatten, hoffe ich sehr, dass wir die Beleuchtungen in Frankfurt (Oder) am 1. März 2023 wieder anschalten können. Die Brückenbeleuchtung wird dann weiterhin ein wichtiges europäisches Signal aus unserer Doppelstadt sein. Sie würde darüber hinaus aber auch zu einem sichtbaren Zeichen für ein Überwinden der Energiekrise.“

Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke

Die Verordnung gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten, also bis zum 28. Februar 2023.

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