Stadtverwaltung im Brückentag
Der Freitag zwischen Himmelfahrt und dem Wochenende dürfen die Mitarbeiter:innen der Stadtveraltung als Brückentag nutzen.
Der Freitag zwischen Himmelfahrt und dem Wochenende dürfen die Mitarbeiter:innen der Stadtveraltung als Brückentag nutzen.
Entsprechend der geltenden COVID-19 Eindämmungsmaßnahmen und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen passt die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) den Präsenzbetrieb bis Freitag, 8. Januar 2021 an. Infolgedessen werden Servicezeiten, zu denen eine telefonische Erreichbarkeit gegeben ist, angeglichen.
Diesen Freitag darf auch die Gastronomie in Frankfurt (Oder) wieder öffnen. Unter Auflagen können zumindest Restaurants, Cafés und Kneipen (mit Speisen) ihren Betrieb wieder starten. Die Bedinungen hat das Land Brandenburg am 8. Mai 2020 in der COVID-19 Eindämmungsverordnung festgelegt.
Nach laborbestätigter Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 von Beschäftigten des Bürgerbüros der Stadt Frankfurt (Oder) können für Montag bereits vereinbarte Termine mit Bürgerinnen und Bürgern in den Räumen des Bürgerbüros vorsorglich nicht stattfinden. Dies betrifft auch die für die Bereiche Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde, Standesamt und Ausländerbehörde vereinbarten Termine, die seit 23. März in denselben Räumlichkeiten angeboten werden.