Anträge auf Corona-Entschädigung sind noch nicht abgearbeitet

Der Berg nicht bearbeiteter Anträge auf Corona-Entschädigung in Brandenburg wird kleiner, ist aber noch nicht verschwunden. Zum Jahresende 2021 seien 30.031 Anträge noch offen gewesen, während 41.566 Anträge fertig bearbeitet worden seien, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse. Die Anträge würden wegen der hohen Zahlen weiter mit Hilfe von Fachkräften aus anderen Behörden und intern umgesetzten Mitarbeitern bearbeitet.

Im April vergangenen Jahres waren bereits über 42.000 Anträge gestellt worden, von denen mehr als 38.000 noch nicht erledigt waren. Der Höchststand unbearbeiteter Anträge war Ende Juli mit mehr als 51.000 offenen Vorgängen erreicht. Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie kamen immer wieder neue Anträge auf Entschädigung hinzu.

Einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler, die von behördlich angeordneter Corona-Quarantäne betroffen sind. Seit Ende Juni sind Anträge nur online möglich. Der Brandenburgische Handwerkskammertag hatte im vergangenen Jahr kritisiert, dass viele Betriebe in Brandenburg wegen ausstehender Entschädigungszahlungen auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Angesichts der Belastung des Gesundheitsministeriums wegen der Zuständigkeit für Corona-Pandemie, Afrikanische Schweinepest und Geflügelpest schrieb Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer im Sommer 2021 einen Brandbrief an die Staatskanzlei. Daraufhin kündigte Staatskanzleichefin Kathrin Schneider (SPD) mehrere Schritte an, um die Personalsituation zu verbessern. Dazu gehörte internes Umschichten von Personal und die Einbeziehung externer Kräfte.

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