Bundespolizei beginnt mit festen Kontrollen an polnischer Grenze

Grenzkontrollen auf der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder)

Die Zahl von Menschen, die irregulär über die polnische Grenze nach Brandenburg kommen, ist zuletzt gestiegen. Über feste Grenzkontrollen wurde lange gestritten, nun ist eine Entscheidung gefallen.

Im Kampf gegen Schleuserkriminalität hat die Bundespolizei auch an der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg mit der Einführung fester Kontrollen begonnen. Mit der Entscheidung des Bundesinnenministeriums vom Montag seien vorübergehend wieder Binnengrenzkontrollen eingeführt worden, sagte eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion Berlin der Deutschen Presse-Agentur. Das sei an der Grenze zu Polen im Bereich von Brandenburg an mehreren Stellen der Fall. Auf der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) kontrollierten Bundespolizisten direkt an der Grenze.

Ministerpräsident Dietmar Woidke hält die Anmeldung bei der EU durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) für den richtigen Schritt. Er forderte zugleich Gespräche mit Polen.«Wir müssen alles unternehmen, um die illegale Schleusung einzudämmen. Der jetzige Zustand ist nicht hinnehmbar», sagte Woidke. «Der Staat muss hier handeln. Die stationären Kontrollen können dazu ein wichtiger Beitrag sein. Deshalb begrüße ich den Schritt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser.» Entscheidend sei jedoch der Schutz der EU-Außengrenzen: «Hier muss die Bundesregierung schnell mit der künftigen polnischen Regierung sprechen.Die Bundesinnenministerin hat nach Angaben ihres Ministeriums feste Kontrollen für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission angemeldet. Solche stationären Kontrollen der Bundespolizei gibt es seit 2015 bereits an der Grenze zu Österreich, sie wurden mehrfach verlängert. Faeser will damit irreguläre Zuwanderung begrenzen und Schleuserkriminalität bekämpfen.

© Foto: FF24.NEWS

In einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums heißt es unter anderem, die Bundespolizei könne «jetzt» an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz die gleichen Mittel wie an der Grenze zu Österreich einsetzen. In Sachsen waren erste stationäre Grenzkontrollen ebenfalls für Montagabend vorgesehen.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) dringt schon seit vergangenem Jahr vehement darauf, dass feste Grenzkontrollen eingerichtet werden. Woidke unterstützte dies, als Bund und Länder beim Flüchtlingsgipfel im Mai die Einführung stationärer Kontrollen wie zwischen Bayern und Österreich auch an anderen Grenzen Deutschlands abhängig von der Lage vereinbarten. Die CDU in Brandenburg hatte eine Unterschriftenkampagne für Grenzkontrollen gestartet und sie noch ausgeweitet.Faeser hielt bisher die Einführung stationärer Kontrollen auch für die Grenze nach Polen aber nur für das letzte Mittel und setzte auf verstärkte flexible Kontrollen. Forderungen von Stübgen und seinem sächsischen Amtskollegen Armin Schuster (CDU) wies sie unter anderem mit dem Argument zurück, wer an der Grenze ein Asylbegehren äußere, könne in der Regel ohnehin nicht zurückgewiesen werden.

Die Anmeldung wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums an den neu notifizierten Grenzabschnitten zunächst für zehn Tage wirksam und kann danach bis zu insgesamt zwei Monaten verlängert werden.Brandenburgs Regierungschef hatte in der vergangenen Woche gesagt, dass solche festen Grenzkontrollen notwendig seien. Im September waren nach seinen Angaben über die polnische Grenze mehr als 7000 Menschen irregulär eingereist, an der bayerischen Grenze zu Österreich im gleichen Zeitraum etwas über 4000. Woidke hatte aber zugleich betont: «Stationäre Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze werden nicht den Effekt haben, den wir uns von ihnen erwünschen.» Deshalb müsse es Gespräche mit der polnischen Regierung geben, um wirksam gegen die Schleuserkriminalität vorzugehen.Die Gewerkschaft der Polizei Brandenburg sieht feste Grenzkontrollen skeptisch. Sie verweist darauf, dass alle Asylbewerber an der deutsch-österreichischen Grenze trotz dortiger Grenzkontrollen aufgenommen und an die Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen würden. Zurückweisungen und Zurückschiebungen seien im Regelfall unzulässig, wenn Asyl begehrt wurde.

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