Körperlicher Angriff durch Teilnehmer der sogenannten „Friedensdemo“ in Frankfurt (Oder)

Zwischenfall auf dem Zebrastreifen zwischen Viadrina und Oderturm in der Großen Scharrnstraße in Frankfurt (Oder)

Bei einer Demonstration der sogenannten Frankfurter „Freigeister“ kam es heute Vormittag, kurz nach 11 Uhr auf der Wegstecke zu einem Zwischenfall. Auf dem Zebrastreifen in der Großen Scharrnstraße hatten sich Protestierende aus der Frankfurter Zivilgesellschaft auf die Straße gelegt. Die Aktion sollte symbolisch Opfer des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine darstellen. Dabei blockierten etwa zehn Menschen die Wegstrecke der angemeldeten Demonstration.

Übergriff auf Protestierende in der Großen Scharrnstraße in Frankfurt (Oder)
© Foto: kofn.ffo Übergriff auf Protestierende in der Großen Scharrnstraße in Frankfurt (Oder)

Statt auf ein Eingreifen der Polizei zu warten, haben Teilnehmende der umstrittenen „Freigeister“-Demo die Protestierenden gepackt, um sie von der Straße zu ziehen.

Jan Augustyniak, Sprecher des Bündnis Kein Ort für Nazis in Frankfurt (Oder) spricht von „körperlicher Gewalt aus der sogenannten Friedenssdemo“. Weiter sagte Augustyniak, der auch für die Linke in der Frankfurter Stadtverorndetenversammlung sitzt:

„Mehrere gewaltbereite sowie stadtbekannte und überregionale Neonazis waren Teilnehmende des Freigeister-Aufmarsches. Sie fielen durch das Tragen von eindeutig rechten Symbolen auf“.

Das Bündnis „Kein Ort für Nazis in Frankfurt (Oder)“ verurteilt gegenüber der Oderwelle die Angriffe durch Teilnehmende der Frankfurter Freigeister-Demonstration auf die Protestierende: „Die Angriffe bestätigen den Radikalisierungsprozess der Freigeister, welche in Teilen ohne Rücksicht junge Protestierende körperlich angegriffen haben. Die Übergriffe der Freigeister zeigen, was sie unter Friedfertigkeit verstehen“, so Augustyniak.

Wie weit dürfen Privatpersonen gehen? Darf ich Menschen von der Straße zerren?
„Jemanden von der Straße zu zerren, kann durchaus eine Nötigung oder sogar eine Körperverletzung sein.“ Ob solche Taten durch Notwehr gerechtfertigt seien, hänge vom Einzelfall ab. Problematisch sei bereits die Frage, ob die Blockade eine rechtswidrige Handlung darstelle, so Michael Kubiciel, Professor für Strafrecht an der Universität Augsburg.

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