Handwerkskammern kritisieren Bearbeitungsstau

Viele Betriebe in Brandenburg bleiben derzeit nach Angaben des Handwerkskammertags wegen ausstehender Corona-Entschädigungszahlungen auf ihren Kosten sitzen. Ausstehende Erstattungszahlungen gefährdeten die Liquidität der Betriebe, warnten die drei Kammern des Landes am Mittwoch. Konkret geht es um Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz – also Lohnfortzahlung im Quarantänefall.

«Das Drama ist, dass Unternehmer Gehälter und Löhne gezahlt haben, die nach dem Gesetz erstattet werden müssen und das dauert unverständlicherweise Monate – der Unternehmer rennt dem Lohn hinterher… …da kämen für die Unternehmer jeden Monat Tausende von Euro zusammen.»

sagte der Sprecher der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), Michael Thieme

Das zuständige Gesundheitsministerium von Ursula Nonnemacher (Grüne) sieht sich angesichts der Zuständigkeit für die Corona-Pandemie und die Afrikanische Schweinepest personell am Limit. In einem Brief von Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer an die Staatskanzlei hieß es, die Personalsituation des Ministeriums sowie der nachgeordneten Bereiche lasse eine «langanhaltende Bearbeitung aller anstehenden Aufgaben in gewohnter Qualität nicht zu».

Das macht sich unter anderem bei der Bearbeitung von Anträgen auf Entschädigung für einen Verdienstausfall wegen der Corona-Pandemie bemerkbar. Laut Gesundheitsministerium sind bisher rund 60 000 Anträge aufgelaufen und etwa 10 500 bearbeitet.

In einem Gespräch mit der Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV), Liane Klocek, kritisierte der Handwerkskammertag den hohen Bearbeitungsrückstau bei den Entschädigungsanträgen. Bei betroffenen Betrieben gebe es massive Kritik, dass teils Anträge aus dem vergangenen Jahr noch nicht bearbeitet wurden. Die Branchenvertreter forderten, gemeinsam eine Lösung zur Abmilderung der Risiken für Betriebe zu finden.

Das LASV äußerte nach Angaben der Kammern Verständnis für die Situation der Unternehmen. Die Abarbeitung der Anträge werde jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen. Betroffene Betriebe müssten aber keine Befürchtungen haben, dass ihre Ansprüche verjähren. Verabredet worden sei, dass bei Unternehmen in besonderen Notlagen dieser Umstand bei den Entschädigungsanträgen angezeigt und die Anträge dann vorzugsweise bearbeitet werden könnten.

© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa

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