Brandenburg verschärft Testpflicht-Grenze für Volksfeste und Fußball

Die Corona-Regeln werden in Brandenburg nur an wenigen Stellen geändert – es gibt Neuerungen für den Besuch von Veranstaltungen. Auch für Kinder ändert sich die Formulierung für Tests.

Brandenburg verschärft die Grenze für die Corona-Testpflicht für Volksfeste, Fußballspiele und Open-Air-Kino im Freien bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 20. Ab dem 13. September müssen sich die Brandenburgerinnen und Brandenburger schon testen lassen, wenn die Besucherzahl bei über 500 liegt und nicht erst bei über 750 – falls man noch nicht geimpft oder genesen ist. Das beschloss das Kabinett am Dienstag nach Angaben von Regierungssprecher Florian Engels. Für Vereinssitzungen oder ähnliche Veranstaltungen in Innenräumen ohne Unterhaltungscharakter halbiert sich ab dann die Grenze für eine Testpflicht von über 200 auf über 100.

KINDER: Ab Samstag (28. August) sind – neben geimpften und genesenen Menschen – Kinder bis 6 Jahre statt bis 12 Jahre von der Testpflicht ausgenommen, aber auch alle Schülerinnen und Schüler, die sich regelmäßig mindestens zweimal pro Woche testen lassen. Wenn nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zum Beispiel ins Kino oder zum Sportverein gehen möchten, reicht ihr Testnachweis aus der Schule – dann müssen sie nur das Formular vorlegen, mit dem die Eltern oder sie selbst bei Volljährigkeit den regelmäßigen Selbsttest mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule bescheinigen.

INFEKTIONSZAHLEN: Grundsätzlich gilt für Brandenburger Kreise und kreisfreie Städte, in denen der Wert neuer Corona-Infektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche fünf Tage in Folge über 20 liegt, dass Gaststätten drinnen, Hotels und Reisebusse nur aufgesucht werden können, wenn jemand geimpft, genesen oder getestet ist. Das wird auch 3G-Regelung genannt. In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz über 35 ist die Besucherzahl für Volksfeste und Jahrmärkte auf 5000 begrenzt – neu ab Samstag sind mögliche Ausnahmen in Einzelfällen durch das Gesundheitsamt.

KRITERIEN: Brandenburg bezieht für die Beurteilung der Lage neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die Auslastung der Krankenhäuser – vor allem der Intensivstationen -, den Anteil Geimpfter an der Bevölkerung und die Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten ein. Derzeit werden der Staatskanzlei zufolge 30 Menschen wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt, davon fünf auf Intensivstation. Die Beschränkungen werden in der Corona-Verordnung weiter auf die Sieben-Tage-Inzidenz bezogen. Die weiteren Kriterien sind aber laut Gesundheitsministerium Grundlage für die Entscheidung über Regeln. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Brandenburg am Dienstag bei 24,2 – nur in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist sie niedriger.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) riet weiter zur Vorsicht. «Brandenburg ist mit seinem Kurs bisher gut gefahren. Aber auch bei uns steigen die Infektionszahlen wieder, wenn auch im Bundesvergleich auf niedrigem Niveau», teilte Woidke mit. «Wir treffen Vorsorge, um die zurückgewonnenen Freiheiten zu erhalten, insbesondere mit der verstärkten Anwendung von Testkonzepten.»

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) rief die Bevölkerung erneut dazu auf, sich impfen zu lassen. «Eine Impfung gegen Covid-19 trägt sowohl zum eigenen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss häufiger zum Corona-Test. Nur so können wir die vierte Corona-Welle abmildern.»

Hamburgs rot-grüner Senat beschloss am Dienstag, dass Veranstalter entscheiden können, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene einlassen – das 2G-Modell – und dann weitgehend von Corona-Einschränkungen befreit sind oder ob sie weiter Ungeimpfte mit einbeziehen. Regierungssprecher Engels verwies darauf, dass in Brandenburg Getestete mit berücksichtigt werden: «Wir (…) bleiben bei der Regelung, wie wir sie bisher auch haben.»

© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa

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