Corona-Lockerungen treten in Brandenburg in Kraft

Der Besuch von Gaststätten, Friseurläden und Museen in Brandenburg wird einfacher. Ab Mittwoch gelten neue Corona-Regeln, die das Kabinett am Dienstag beschloss.

In Gaststätten können Geimpfte und Genesene wieder ohne Test gehen, die 2G-plus-Regel entfällt. Der Besuch beim Friseur ist mit negativem Test möglich, dort gilt die 3G-Regel. Für Demonstrationen entfallen die Teilnehmer-Obergrenze und die Maskenpflicht, der Mindestabstand muss aber eingehalten werden. In Museen, Freizeit- und Tierparks ist drinnen nur noch eine FFP2-Maske notwendig. Für Krankenhäuser und Pflegeheime fallen die Besuchseinschränkungen weg. Bei privaten Treffen von Geimpften und Genesenen gilt keine Obergrenze mehr. Ab 4. März folgen weitere Lockerungen. Hintergrund ist die stabile Lage in Krankenhäusern trotz einer weiter hohen Sieben-Tage-Inzidenz.

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