Landtagspräsidentin für zügige Besetzung von Verfassungsrichterstelle

Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke

Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke dringt auf die schnelle Neubesetzung einer Stelle beim Verfassungsgericht des Landes. «Nun muss man gucken, wer eine Zwei-Drittel-Mehrheit auf sich vereinen kann. Das muss mit den Fraktionen besprochen werden», sagte Liedtke der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. «Auf jeden Fall muss diese Position möglichst bald neu besetzt werden.»

Die Amtszeit des ehrenamtlichen Richters Andreas Dresen war im November 2022 offiziell geendet. Die Liberalen schlugen die FDP-Politikerin Karoline Preisler als Nachfolgerin vor. Sie zog jedoch die Kandidatur zurück und gab Berichte über die Trennung von ihrem Partner als Grund an. Danach scheiterten die Juristin Hildegard Vera Kaethner als Kandidatin der AfD-Fraktion und die Anwältin Sylvia Püschel als Kandidatin von BVB/Freie Wähler bei der Wahl im Landtag. Die sechs Fraktionen hatten sich zuvor nicht auf einen Kandidaten oder eine Kandidatin einigen können. Der Ball liegt nun wieder bei ihnen.

Bei der Wahl sollen die politischen Kräfte des Landes angemessen mit Vorschlägen vertreten sein. Die rot-schwarz-grüne Koalition, die oppositionellen Linken und Freien Wähler sind bereits mit Vorschlägen vertreten – die größte Landtagsopposition AfD und die FDP nicht.

Die Landtagspräsidentin verwies darauf, dass sie im vergangenen Jahr einen Personalvorschlag eingebracht hatte: «Ich hatte jemanden von der FDP vorgeschlagen, weil diese Partei im Brandenburger Parlament nicht vertreten ist, aber im Bundestag und verschiedenen Landtagen», sagte Liedtke. «Das hat sich jetzt erledigt, die Kandidatin hat selbst zurückgezogen.»

Für die Wahl eines neuen Richters oder einer Richterin am Verfassungsgericht ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Landtagsabgeordneten notwendig, die Stimmen der Koalitionsfraktionen reichen nicht aus. Die Amtszeit der Richter beträgt zehn Jahre. Das neunköpfige Verfassungsgericht mit Sitz in Potsdam überwacht die Einhaltung der Verfassung des Landes. Das Gericht kippte zum Beispiel im Jahr 2020 das Paritätsgesetz für gleichmäßig viele Männer und Frauen auf den Kandidatenlisten für Landtagswahlen.

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