Land hält an Masken- und Testpflichten teilweise fest
So soll es eine Maskenpflicht weiter in geschlossenen Räumen in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge geben.
So soll es eine Maskenpflicht weiter in geschlossenen Räumen in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge geben.
Angesichts einer vergleichsweise geringen Zahl an Neuinfektionen hat Brandenburgs Landesregierung Erleichterungen bei den Corona-Regeln beschlossen.
Die COVID-19 Testpflicht für Personen, die über die EU-Innengrenzen nach Polen einreisen, wurde bis zum 31. August 2021 verlängert. Neu ist, dass vollständig geimpfte Personen erst dann von der Testpflicht befreit sind, wenn seit der Impfung 14 Tage vergangen sind.