Testpflicht entfällt in Regionen mit 7-Tage-Inzidenz unter 35

Angesichts einer vergleichsweise geringen Zahl an Neuinfektionen hat Brandenburgs Landesregierung Erleichterungen bei den Corona-Regeln beschlossen. Vom 13. Oktober an entfalle die Testpflicht beziehungsweise der Impf- oder Genesenen-Nachweis in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft 35 neue Ansteckungen pro 100 00 Einwohner innerhalb einer Woche unterschreitet, teilte die Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit. Bislang lag dieser Schwellenwert bei 20. Aktuell haben nur sieben Landkreise einen Wert unter 35.

Gleichzeitig wird die Obergrenze bei der Zahl Menschen für eine Testpflicht oder entsprechende Nachweise bei Open-Air-Veranstaltungen von bisher 500 auf 1000 angehoben. In den Hochschulen müssen bei Zusammenkünften die Personendaten aller Beteiligten zum Zweck der Kontaktnachverfolgung erfasst werden.

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