336 gefälschte Impfausweise in Brandenburg – 243 Fälle aufgeklärt

Die Brandenburger Polizei hat bislang 336 gefälschte Impfausweise festgestellt. Mit Stand Donnerstag seien davon bereits 243 Fälle aufgeklärt worden, teilte der Sprecher des Polizeipräsidiums, Torsten Herbst, auf Anfrage mit. Dies entspreche einer Aufklärungsquote von 72 Prozent.

Ermittelt werde unter anderem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung oder der Fälschung von Gesundheitszeugnissen. Der gesetzliche Strafrahmen reiche dabei von einer Geldstrafe bis hin zu mehrjähriger Freiheitsstreife. «Wir sprechen also nicht von einem Kavaliersdelikt», betonte Herbst.

Den Angaben zufolge nahm die Zahl der registrierten Fälschungen im Spätherbst deutlich zu. So wurden im September 35, im Oktober 38, im November 136 und im Dezember 90 Fälle registriert. Im Januar waren es bislang nur 5 Fälschungen. Der Polizeisprecher wies darauf hin, dass sich die Zahlen noch ändern könnten, da beispielsweise Strafanzeigen erst verspätet erstattet würden.

Im November hatte die Brandenburger Landesregierung unter anderem den Zutritt zu Gaststätten, Kinos und den Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs auf Geimpfte und Genesene (2G-Regel) beschränkt. Für den Zutritt war demnach ein Impf- oder Genesenenausweis notwendig.

Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte sich das Polizeipräsidium an die Landesapothekerkammer gewandt, die Apotheken für Fälschungen sensibilisiert und gebeten, bei entsprechenden Feststellungen umgehend die Polizei zu informieren. Die Mehrheit der gemeldeten Fälle sei durch aufmerksames Prüfen der Apotheken entdeckt worden, berichtete Herbst. «Wer sich also mit einem gefälschten Impfpass einen digitalen Impfnachweis verschafft, muss damit rechnen, dass das entdeckt und konsequent verfolgt wird», warnte der Sprecher.

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