SVF rechnet mit FFP2-Maskenpflicht ab 17. Januar

Maskenpflicht auch weiterhin bei der SVF

Die Brandenburgische Landesregierung setzt die Vereinbarungen aus der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach vom vergangenen Freitag um. Die entsprechenden Änderungen in der Eindämmungsverordnung werden voraussichtlich am morgigen Freitag beschlossen und sollen am 17. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder) geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass das Tragen von FFP2-Masken in Brandenburg spätestens ab Montag im öffentlichen Personennahverkehr vorgeschrieben ist.

Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich in Fahrzeugen sowie an Haltestellen und an Bahnhöfen (sowie auf Flughäfen, Fährterminals und sonstige Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen). Ausgenommen von dieser Pflicht sind unter anderem Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund- und Nasenschutz tragen dürfen.

© Foto: Christian Budschigk

Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV können mit Bußgeldern bis zu 500 Euro sanktioniert werden. Der VBB und die dazugehörigen Verkehrsunternehmen setzen sich seit Beginn der Beschränkungen dafür ein, dass der ÖPNV auch in der Pandemie weiterhin zuverlässig für die Fahrgäste unterwegs ist und rufen dazu auf, sich solidarisch zu zeigen. Achtsamkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis sollten laut SVF an erster Stelle stehen.

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