Regionalreport

Angriff auf Frosch Club – Start des Prozesses verzögert sich

today11. März 2022

Hintergrund
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Die juristische Aufarbeitung um den mutmaßlichen Angriff einer Gruppe von Männern auf den «Frosch»-Club in Frankfurt (Oder) zieht sich hin. Am kommenden Montag sollte der Prozess gegen vier Angeklagte beginnen. Doch der Prozessstart verzögert sich. «Der Termin fällt aus. Der Vorsitzende Richter ist in der aktuellen Sache vorbefasst gewesen», sagte ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt (Oder) am Freitag. Nähere Angaben dazu machte er nicht. Nun müsse ein neuer Richter für das Verfahren gefunden werden. Ein neuer Termin stehe noch nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten im Alter zwischen Mitte zwanzig bis Mitte vierzig unter anderem schweren Landfriedensbruch, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung vor. Bei einem der mutmaßlichen Täter komme versuchter Totschlag hinzu.

Zwei der Angeklagten sollen im August 2018 in der Diskothek «Frosch Der Club» mit zwei anderen Personen aneinander geraten sein. Nachdem der Club-Inhaber sie vor die Tür gesetzt haben soll, sei eine 10- bis 15-köpfige Gruppe um die Angeklagten mit Steinen, Stangen, Messern und Gürteln auf Besucher losgegangen, soll sie geschlagen und getreten haben. Nachdem einer der Angeklagten mit einer Mülltonne die Scheibe der Eingangstür zerstört haben soll, soll ein weiterer Angeklagter mit einem Messer versucht haben, durch diese Eingangstür auf dahinterstehende Personen einzustechen. Er habe dabei gerufen: «Ich steche euch ab (…) ihr seid alle tot.»

Beitrag vom damaligen Stadtradio 98.0 pure fm vom 27.08.2018:

https://soundcloud.com/purefm-frankfurt-oder/980-pure-fm-beitrag-ubergriff-auf-frosch-der-club-27082018

Das Verfahren hatte sich hingezogen, weil das Brandenburgische Oberlandesgericht die Verdächtigen aus der Untersuchungshaft entlassen und dadurch die Sache keine Eilbedürftigkeit mehr hatte; Haftsachen gehen bei Gericht vor. Das Verfahren wurde dann für 2021 angesetzt, krankheitsbedingt aber wieder aufgehoben.

Ein fünfter Angeklagter ist im November 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht hatte das Verfahren wegen der Corona-Pandemie abgetrennt und gesondert verhandelt.

Geschrieben von: MK

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