Die Arbeitsagentur und das Jobcenter Frankfurt (Oder) bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häuern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Zusätzlich setzt die Arbeitsagentur und Jobcenter Frankfurt (Oder) ab Donnerstag, 25. November 2021 die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung in der Arbeitsagentur ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.
Kundinnen und Kunden können Anliegen online oder telefonisch erledigen
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.
www.arbeitsagentur.de/eservices
0800 4 5555-00 (Arbeitnehmer)
0800 4 5555-20 (Arbeitgeber)
Montag – Freitag: 08:00-18:00 Uhr
Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei
In der Arbeitsagentur und im Jobcenter sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet.
Arbeitsagentur Frankfurt (Oder):
0335 570 2200
Montag – Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
Oder buchen Sie online einen Termin:
www.web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl
Jobcenter Frankfurt (Oder):
0335-570 2300
Oder buchen Sie online einen Termin:
www.web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/jobcenter/anliegenauswahl