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Wegen hoher Corona-Infektionszahlen stuft die Bundesregierung ab Sonntag Polen und die Schweiz als Hochrisikogebiete ein. Das gab das Robert Koch-Institut bekannt.
Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.
AUSNAHMEN
Grenzpendler ist eine Person, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz hat und die sich zwingend notwendig zum Zwecke ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in das Ausland begibt und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Grenzpendler ist auch diejenige sorgeberechtigte Person oder Betreuungsperson, die eine andere Person zu ihrer Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte bringt oder sie dort abholt.
Grenzgänger ist eine Person, die im Ausland ihren Wohnsitz hat und die sich zwingend notwendig zum Zwecke ihrer Berufsausübung ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in die Bundesrepublik Deutschland begibt und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Grenzgänger ist auch diejenige sorgeberechtigte Person oder Betreuungsperson, die eine andere Person zu ihrer Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte bringt oder sie dort abholt.
Geschrieben von: MK
Corona-Hochrisikogebiete Polen Schweiz
today11. September 2024 429 3
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