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Für die Verfolgung schwerer Straftaten befürwortet Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann eine Nutzung von Kontaktdaten der Luca-App. Das erläuterte die CDU-Politikerin am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtages, wie ein Ministeriumssprecher sagte. Staatsanwaltschaft und Gerichte müssten im Einzelfall entscheiden, wenn Daten der Corona-Kontakt-App als Beweismittel für die Ermittlungen genutzt werden sollten, hieß es. Hoffmann erklärte, die Generalstaatsanwalt des Landes und sie seien sich einig, dass dieses Vorgehen nicht bei weniger schwere Taten infrage komme.
Nach den Angaben wurden in Brandenburg bisher keine Daten der Luca-App von den Staatsanwaltschaften oder der Polizei abgefragt. Als Beispiele für eine mögliche Datenabfrage nannte Hoffmann «gewaltsame Auseinandersetzungen in einer Lokalität, die in einem Tötungsdelikt endet» oder eine «Vergewaltigung in einem Restaurant». Die Rechtslage sei allerdings unsicher.
Die der Opposition stößt die Haltung auf Ablehnung. Der rechtspolitische Sprecher der FDP Brandenburg, Matti Karstedt, sprach von «Datenmissbrauch». Der Fraktionschef von BVB/Freie Wähler, Péter Vida, betonte, die Daten der App dürften nur für die Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten, aber nicht für die Ermittlung nach Straftaten genutzt werden. «In einem liberalen Rechtsstaat ist das nicht zu akzeptieren», sagte er der «B.Z.» SPD-Rechtsexperte Erik Stohn sagte dagegen laut rbb im Ausschuss, er halte die Nutzung von Daten bei schweren Straftaten für vertretbar.
Wie auch andere Länder will Brandenburg den Vertrag für die Nutzung der Luca-App nicht verlängern. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte dies mit Datenschutzproblemen begründet. Außerdem nutze nur eines der 18 Gesundheitsämter laut einer Umfrage vom vergangenen Jahr die App regelmäßig. Brandenburg hat rund eine Million Euro für die einjährige App-Nutzung in 18 Gesundheitsämtern bereitgestellt, der Vertrag läuft bis Ende März.
Geschrieben von: MK
Justiz Luca-App Susanne Hoffmann
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