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Ein Verwaltungsgericht in Warschau hat die Genehmigung der polnischen Umweltbehörde zum Ausbau der Oder vorläufig aufgehoben und die Bauarbeiten gestoppt.
Eine entsprechende einstweilige Verfügung sei in der vergangenen Woche erlassen worden, teilte ein Sprecher des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit.
In dem Beschluss heißt es, die Bauarbeiten müssten zunächst gestoppt werden, da das Gericht nicht ausschließen könne, dass irreversible Umweltschäden durch sie entstehen. Eine endgültige Entscheidung muss das Gericht noch im Hauptverfahren treffen, der Termin dafür steht noch nicht fest.
Geklagt hatten die Umweltorganisationen Deutscher Naturschutzring (DNR), der Naturschutzbund (Nabu) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). «Gerade nach der Umweltkatastrophe an der Oder sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu berücksichtigen», hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Umweltschutzverbände. Eine Umweltkatastrophe hatte im August in der Oder zu einem großen Fischsterben geführt.
Auch das Umweltministerium von Brandenburg klagte gegen den polnischen Umweltbescheid für die Ausbauarbeiten an der Oder. Dem Land zufolge sind Auswirkungen auf die Umwelt und die angrenzenden Auen in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend berücksichtigt. Es geht um Baumaßnahmen an Buhnen am Oderufer.
Der jetzige Gerichtsbeschluss ist nicht rechtskräftig. Polens Vize-Infrastrukturminister Marek Grobarczyk kündigte zwar an, man wolle in Berufung gehen. Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts ist ein entsprechendes Gesuch dazu bislang aber nicht eingegangen.
© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa
Geschrieben von: MK
Fischsterben Gericht Justiz Oder Oderausbau Polen Warschau
today11. Juli 2025 898 33
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